Grundstücksüberbauung einer Treppe zur Straße hin

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Robs283

Guten Tag.
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wie auf dem Bild zu sehen haben wir vor 27 Jahre eine Treppe zur Straße hin gebaut. Aus welchen Grund auch immer haben wir damals etwas über den Grenzstein hinaus gebaut.
dieser Tage haben uns zwei freundliche Polizisten darauf hingewiesen und gemeint das das wohl entfernt werden müsste. Das bekommen wir wohl auch noch schriftlich.
Jetzt meine Frage, obwohl mir selbstverständlich bewusst ist das sie Recht haben hoffe ich auf eine gewisse Verjährung oder Gewohnheitsrecht. Der Rückbau stellt mich jetzt zwar nicht vor unlösbare Probleme aber ich reiße nur ungern in ein seit Jahren sehr stabiles „Bauwerk“ hinein.
Gibt es da irgendwie eine Möglichkeit, oder komme ich noch darum herum dies abzureißen?

Mit freundlichen Grüßen
Robert

PS: Haus wohnt in Sachsen.
 
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Y

ypg

Guten Abend.
Zeig doch mal den Verlauf des Kopfsteinplasters an der Straße. Ist das ein Gehweg/Bürgersteig?
und wenn es so wäre, was hat die nette Polizei damit zu tun? Ist dort jemand drüber gestolpert? Hat es eine Anzeige gegeben? Grundsätzlich ist die Gemeinde zuständig.
 
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Robs283

Guten Abend.
Zeig doch mal den Verlauf des Kopfsteinplasters an der Straße. Ist das ein Gehweg/Bürgersteig?
und wenn es so wäre, was hat die nette Polizei damit zu tun? Ist dort jemand drüber gestolpert? Hat es eine Anzeige gegeben? Grundsätzlich ist die Gemeinde zuständig.
Nein der Fußweg ist auf der Gegenüberliegenden Seite. Wieso die Polizei das moniert hat kann ich mir auch nicht erklären.
 
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K a t j a

K a t j a

Das halte ich für Wichtigtuerei. Wenn es tatsächlich ein Schreiben geben sollte, würde ich erstmal mit der Gemeinde freundlich reden, dass Du dort zum Vorteil der Stadt den Anschluss an den Verkehrsweg pflegst und in Ordnung hältst.

Ein Rückbau wird imho erst relevant, wenn die Gemeinde die Zentimeter selbst braucht. Aber dann brauchst Du Dir glaub ich auch keine Gedanken darüber machen, dass Du den Bagger stellen müsstest.
 
R

Rainer_

Bei Grundstücken gibt es kein Gewohnheitsrecht oder ähnliches. Wer z.B. den Nachbarn 40 Jahre gestattet hat über sein Grundstück zu fahren und kein Wegerecht zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragen ist, kann dies jederzeit widerrufen.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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