Grundstücksvertrag Notar vertritt einseitig - Notar wechseln?

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Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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Joedreck

Und bitte nicht vergessen: wenn der Verkäufer den Notar wählt und beauftragt, zahlt der Verkäufer auch. Nicht austricksen lassen.
 
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Caspar2020

Und bitte nicht vergessen: wenn der Verkäufer den Notar wählt und beauftragt, zahlt der Verkäufer auch. Nicht austricksen lassen
Üblicherweise sollte ja der Käufer den Notar wählen. Schließlich zahlt ihr in den allermeisten Fällen auch.

Realität ist aber meist bringt der Makler, die Gemeinde, der Bauträger oder wer auch immer den Notar seiner Wahl mit aufs Tapet; und in diesen allen Fällen trägt die Notarkosten auch der Käufer (ist ja teil des Vertragsentwurfs auch explizit geregelt).

Die meisten Fälle in denen der Verkäufer dann was zahlt, die ich kenne, ist dann nur wenn die Beurkundung aufgrund von Differenzen nicht stattfindet.

Aber im jetzigen verkäufermarkt auf die Regelung bestehen; wer bestellt, der bezahlt?
 
C

Caspar2020

Ach ja; bei Maklern ist es Usus das die fast immer das Einverständnis zur Beauftragung beim Käufer einholen (und einen quasi Notar vorschlagen)...

@M4dman Was für eine Art Verkäufer ist das in eurem Fall? Privat? Gemeinde? Mit oder ohne Makler?
 
J

Joedreck

War bei uns auch so, allerdings haben wir auf unseren Notar bestanden, wenn wir ihn auch zahlen.
Klar bezahlt meistens der Käufer den Notar, aber ich dachte es wäre absolut üblich dass dann auch der Käufer den Notar wählt
 
M

M4dman

Hallo erst einmal vielen Dank für die ganzen Antworten.

Also das Grundstück wird von der BBF (Berlin Brandenburg Flächenentwicklung) verkauft und über eine Immobilienfirma (ohne Courtage) vermittelt.

Das was uns gesagt wurde betrifft vor allem Regelungen für die Bezahlung die schwammig bzw zum Vorteil der Veräußerers ausgelegt sind bis hin zu einer Vollmacht bis zu 60 Tage nach eigentumsüberschreibung für die Notarin.

Des weiteren wird eine Haftung für Sachmängel direkt ausgeschlossen und auf evtl alt Fundamente, Kabel, Leitungen hingewiesen die dort noch lügen könnten.


Nach dem der erste Schreck verflogen ist werden wir das gröbste einfach bei der Notarin ansprechen und schauen ob man sich da einigen kann. Wie immer sitzt der Verkäufer natürlich am längeren Hebel und immerhin wollen wir das Grundstück ja erwerben.

bei dem Momentanen Bauboom gibt es etliche die Schlange stehen und sagen „ich unterschreib das sofort, her mit dem
Grundstück....“

Vielleicht haben wir auch nur ein bisschen zu geschockt reagiert.... ein paar Tage drüber nachdenken und dann wieder klare Gedanken fassen und das ganze objektiv angehen ist unser momentane Plan..
 
J

Joedreck

Vorsicht ist da ja sinnvoll. Stell dir vor, da ist wirklich noch ein altes Fundament, das erst ausgehoben werden muss. Das kann extreme Mehrkosten bedeuten.
Sacken lassen und in Ruhe besprechen ist aber die beste Wahl
 
Zuletzt aktualisiert 30.01.2025
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