Grundstückswahl für Doppelhaushälfte - Welches würdet ihr nehmen?

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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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11ant

11ant

soll es nicht möglich sein zwei Doppelhaushälfte von verschiedenen Erstellern, von mir aus auch einmal massiv und einmal Holzständer, bauen zu lassen?
Da habe ja noch nicht einmal ich prinzipiell etwas gegen ;-)
Allerdings bin ich der Meinung, daß wenn man die "gemeinsame" Wand als Nahtstelle (und nicht als Reibefläche) verstehen will, ein gemeinsamer Planer der beste Garant ist, daß das Ganze auch zusammenpaßt.

Auch bei verschiedenen Bauweisen ist das m.E. gut, "wenn zwischen beiden Ohren dasselbe Hirn sitzt". Mit einem Bauleiter ist sogar möglich, das Doppel quasi "teilzuunterkellern".

Und als Optimum sehe ich natürlich an, wenn siamesische Zwillinge auch eineiig sind ;-)
 
Occorim

Occorim

Natürlich gelten die Beschränkungen des gültigen Bebauungsplanes.
Diese sind aber eben oft gar nicht sonderlich einschränkend was die Optik betrifft. Klar, Höhen sind eigentlich immer vorgegeben, genauso wie die Grundflächenzahl, das setzt dann schonmal gewisse Maximalmaße.
In den begleitenden Dokumenten konnte ich bisher lediglich die von dir angesprochenen allgemeinen Vorgaben (Grundflächenzahl, Maximalhöhe) feststellen, außerdem die Pflicht zur Dachbegrünung. Habe nun explizit nachgefragt, ob weitere Vorgaben zur optischen Angleichung bestehen.

Aus Deinem Planausschnitt ersieht man keinen Hinweis, daß nicht auch dieses "ED" bebaubar wäre, allerdings erschwert im speziellen Fall die Zufahrtssituation eine Teilung.
Auf Nachfrage wurde mir bestätigt, dass das besagte Grundstück mit einem Doppelhaus bebaut werden könnte. Man war lediglich verwundert, warum das einzige Einfamilienhaus des Baugebiets als Doppelhaus herhalten soll :)
 
11ant

11ant

In den begleitenden Dokumenten konnte ich bisher lediglich die von dir angesprochenen allgemeinen Vorgaben (Grundflächenzahl, Maximalhöhe) feststellen,
Ich hätte gerne meinen geübten Blick auf den Bebauungsplan angeboten, aber der scheint nur vor Ort zur Einsicht bereitgehalten zu werden - nicht auch im Netz.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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