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Aus meiner Sicht ist das eine absolut sinnfreie Diskussion. Die Grundstücke "1" und "2" liegen beide aus meiner Sicht im Außenbereich und das wird sich nicht allein dadurch ändern, daß die Gemeinde weiteren Baulandausweisungen positiv gegenüberstünde. Und selbst wenn, taugen Ähnlichkeiten der Regeln zwischen zwei benachbarten Bebauungsplan-Geltungsbereichen nicht dazu, auf diejenigen des 2040er Bebauungsplanes für Deine beiden Grundstücke zu schließen. Plane Dein Haus für ein Grundstück, und auch erst wenn Du es hast. Ersatzweise Planspiele mit Mondgrundstücken (und seien sie auch noch so konkret "erreichbar" im Besitz von Verwandten) zu treiben, ist Quatsch. Die entscheidende Voraussetzung für die rechtliche Bebaubarkeit eines Grundstückes lautet nicht "gehört der Tante", sondern "ist Bauland" (und erschlossen). Ich sehe hier für eine "Ergänzungssatzung (o.ä,) - vgl. https://www.hausbau-forum.de/threads/vorentwurf-eines-bebauungsplan-erfahrungen.45769/page-4#post-644751 (der dortige TE ist in einer sehr ähnlichen Lage) - keinen Anhaltspunkt. Suche ein anderes Grundstück (außer, Zeit spielt für Dein Vorhaben keine Rolle).