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Aha. Nun sieht man einen Unterschied: die beiden Grundstücke gehören zu verschiedenen Planbereichen. Die "oben" im Bild gelegenen Grundstücke im WA2 dürfen Einzel- oder Doppelhäuser sein, diejenigen "spielplatzseitig der Straße" im WA1 nur Einzelhäuser; ansonsten sind die Rahmenbedingungen laut dem Bild gleich. Die textlichen Festsetzungen könnten ebenfalls Unterschiede enthalten.