L
Lenschke
Wir hatten gedacht, dass wir das Carport und die Zufahrt an den nördlichen Straßenzipfel setzen. Nach meinem Verständnis (bin aber Laie) darf man da wieder auf Grenze bauen da es nicht zwischen vorderer Baulinie und Straßenbegrwnzungslinie liegt. Dann würde das Carport komplett aus de Bebauungsfenster raus bleiben.Bei der 1 sehe ich auch den Doppelcarport nicht oder Einfahrt von Nord. Bei Grundstück 11 darf man lt. Legende Richtung nördliche Straße die 3 m unterschreiten, bei Grundstück 1 nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe.
Generell führt ein 6m Carport plus 3m Abstandsfläche auf der anderen Seite zu einem schmalen Haus von ca. 7 bis 7,5 m. Das sollte sich aber finden lassen. Nicht erkennen kann ich, wie tief das Baufenster ist und nicht geäußert habt ihr euch, wieviel Haus ihr haben wollt.
Aber das hätte ich auch irgendwie als selbstverständlich angenommen. Also Danke für den Hinweis - frage ich bei der Stadt noch mal nach!! Wenn das nicht geht, ist das Grundstück definitiv gestorben.
Beim Haus planen wir im Moment mit einer Grundfläche von 8,5x11,5 Meter. Also die kurze Seite zur Straße/Osten.