B
brauer
Hallo,
zum Thema Grundstückspreise habe ich ein paar grundsätzliche Fragen:
1) Bei Grundstücken in benachbarten Ortschaften, kann man davon ausgehen, dass das Verhältnis von Bodenrichtwert zu Quadratmeterpreis beim Verkauf (ganz grob) gleich ist?
2) Wie viel niedriger (in etwa) muss man ein Grundstück im Außenbereich ansetzen im Vergleich zu einem Grundstück (im selben Ort usw.) in einem Baugebiet? Genauso hoch, halb so hoch, ein Drittel, lediglich den Ackerpreis, ...? Falls es dann einfacher zu beantworten ist, würde mir auch eine Unterscheidung helfen in
- Außenbereich mit Baugenehmigung (mit Auflagen)
- Außenbereich ohne Auskunft, ob gebaut werden darf
3) Angenommen, ein Grundstück von 1500 qm wird zur Hälfte als Acker genutzt und auf zur anderen Hälfte steht eine Scheune. Wenn man nun diese Scheune abreißt und dann eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus möglich wäre, wie schätzt man dann sinnvollerweise den Wert des Grundstücks ab? 50% als Ackerland und 50% als Bauland? Oder gibt es da andere gängige Rechnungen? - Vermutlich dürfte die Hälfte des Grundstücks künftig auch nur als Streuobstwiese genutzt werden.
Ich weiß, die Fragen kann man nicht exakt beantworten. Aber ich wäre schon um grobe Einschätzungen dankbar. Kann mir jemand helfen? Vielen Dank schon im Voraus!
zum Thema Grundstückspreise habe ich ein paar grundsätzliche Fragen:
1) Bei Grundstücken in benachbarten Ortschaften, kann man davon ausgehen, dass das Verhältnis von Bodenrichtwert zu Quadratmeterpreis beim Verkauf (ganz grob) gleich ist?
2) Wie viel niedriger (in etwa) muss man ein Grundstück im Außenbereich ansetzen im Vergleich zu einem Grundstück (im selben Ort usw.) in einem Baugebiet? Genauso hoch, halb so hoch, ein Drittel, lediglich den Ackerpreis, ...? Falls es dann einfacher zu beantworten ist, würde mir auch eine Unterscheidung helfen in
- Außenbereich mit Baugenehmigung (mit Auflagen)
- Außenbereich ohne Auskunft, ob gebaut werden darf
3) Angenommen, ein Grundstück von 1500 qm wird zur Hälfte als Acker genutzt und auf zur anderen Hälfte steht eine Scheune. Wenn man nun diese Scheune abreißt und dann eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus möglich wäre, wie schätzt man dann sinnvollerweise den Wert des Grundstücks ab? 50% als Ackerland und 50% als Bauland? Oder gibt es da andere gängige Rechnungen? - Vermutlich dürfte die Hälfte des Grundstücks künftig auch nur als Streuobstwiese genutzt werden.
Ich weiß, die Fragen kann man nicht exakt beantworten. Aber ich wäre schon um grobe Einschätzungen dankbar. Kann mir jemand helfen? Vielen Dank schon im Voraus!