Zuletzt aktualisiert 26.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Grundstückswertermittlung bei Schenkung >> Zum 1. Beitrag <<
Altes Haus? Berede mit Notar Grundstückswert plus Nichts, da Abriss nötig. Das kostet noch. So argumentieren. Aber: Dafür gibt es Notare, die beraten Euch auch.
Die Heimkosten sind mit ihrer Rente und Witwenrente bezahlt. Sie ist jetzt schon seit einem Jahr im Altersheim, und das Thema wurde bereits viele Monate in der Familie besprochen und durchgekaut.
Ist das wirklich so? Oder ist die echte Rechnung eher so: Heim betzahlt durch Rente + Witwenrente + Kontostand abschmelzen, der sich der Null nähert?
Verschließe nicht die Augen, indem du sagst du willst die Finanzen nicht einsehen. Du musst da wirklich Bescheid wissen. Unwissenheid schützt dich nicht vor Rückabwicklungen.
Ganz so einfach ist das nicht. Der Beschenkte kann sehr wohl die Schenkungssteuer zurückfordern. Genauso können Renovierungsmaßnahmen aufgerechnet werden u.a.. Dazu gibt es noch viele weiter zu beachtende Punkte. Mit der Schenkung könnten z.B. ja auch noch Gegenleistungen verbunden sein (nicht in Geld, sondern in Pflegehilfe - ob diese dann auch immer nachvollziehbar sind, mag ich mal dahingestellt lassen).
Insofern sollte der Vertrag nicht nur vom Notar aufgesetzt, sondern vom RA dem gewünschten Ziel angepasst werden.