Grundstückszufahrt nur 2,70m breit - Was wäre eine Mindestbreite?

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Apex8

Hallo zusammen,

wir stehen noch am Anfang und sind gerade dabei uns nach möglichen Grundstücken umzuschauen.

Wir sind dabei auf ein relativ günstiges Grundstück in 2. Reihe gestoßen (Nachverdichtung). Allerdings ist das Problem, dass die Zufahrt zum hinteren Grundstück nur 2,70m breit ist. Von der Straße bis zur Grenze des hinteren Grundstück sind es ca. 30m, die Zufahrt ist komplett gerade.

Nun stellen sich für uns zwei Fragen:

1) welche Auswirkungen hat die geringe Breite für die Bebauung? Passen da Lkws durch? Erhöhen sich dadurch die Kosten?

2) Ist 2,70m Breite genug für die Feuerwehr? In der Landesbauordnung von SH finde ich keine konkrete Breite, teilweise findet man im Netz 3m als Mindestbreite. Hat hier jemand Erfahrungen?

Viele Grüße,
Günter
 
Nordlys

Nordlys

Lkws brauchen drei Meter. Also höhere Kosten durch Verladen auf Kleinfahrzeuge.
Feuerwehr, frag sie einfach, die Örtliche. Karsten
 
T

Traumfaenger

Mit der Feuerwehr wirst Du bei 30 Metern vermutlich keine Probleme bekommen, erst ab mehr als 50 Metern. Aber wie schon oben von Karsten geschrieben, solltest Du Dir diese Bestätigung von öffentlicher Stelle holen. Kannst auch mal im Netz suchen nach Landesbauordnung und Feuerwehrzufahrt (da steht auf jeden Fall was zur Entfernung: "Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50m von eineröffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten...").

Mit dem Bau selbst wirst Du aber Probleme bekommen, da darfst Du Dich auf erhebliche Mehrkosten einstellen. Das fängt schon mit der Betonpumpe für die Bodenplatte an. Wenn der Lkw nicht auf das Grundstück fahren kann und Du so einen ewig langen Ausleger wie auf den Großbaustellen brauchst, ... have Fun!

Das geht weiter über alle möglichen Anlieferungen und kann je nach Haustyp bei einem riesigen Kran enden, der alles von der Straße aus nach hinten heben muss (https://www.hausbau-forum.de/threads/haftungsbefreiung-bei-schweren-baumaschinen.27283/). Daher solltest Du das unbedingt vorher abklären und entsprechende Lösungen und Angebote einholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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