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Hausbauer4747
Die Fragestellung hat sich zur Zufriedenheit aufgelöst. Wie vermutet wird die Einhaltung des KfW-Standards wie bestellt zugesagt, wenn die Planung steht und die nötigen Berechnungen erfolgt sind. D.h. dass man am Ende auch das bekommt, was man bestellt, nur möchte die Baufirma keine Garantie für ganz ungewöhnliche und aus Sicht der KfW eher nachteilige Planungen übernehmen. Für uns besteht nun aber Planungssicherheit.