GU im Umkreis von Köln/Düsseldorf gesucht

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J

JoshuasPapa

Guten Tag miteinander!
Zuerst darf ich uns kurz vorstellen: Wir, also meine Liebste und mein kleiner Sohn leben derzeit in Düsseldorf und wollen zwischen Düsseldorf und Köln ein Haus errichten. Ein Grundstück haben wir bereits gekauft.
Auch einen Auftrag an einen der großen Fertighaushersteller vergeben. Hat alles gut gepasst!
aber jetzt kam es: Der Auftrag wurde uns bisher noch nicht bestätigt, da die Ausführung so im KFW40 Standard nicht möglich sei. Wohlgemerkt: Im Vorfeld wurde seitens des Herstellers bereits die Bestätigung zur KFW geschickt um entsprechend die Finanzierung sicherzustellen. Was soll ich sagen? Ich bin weder bereit auf einen beheizten Keller zu verzichten noch den KFW Standard zu senken oder noch mal eben mehr Geld als vereinbart in die Hand zu nehmen. Ich möchte einfach nur das erhalten, was beraten und fixiert wurde. Ein Vertrag durch eine Angebotsannahme ist daher bisher leider nicht entstanden, so dass wir überlegen zu widerrufen.
Daher suche ich jetzt im Raum Köln/Düsseldorf gerne auch mal kleinere Unternehmen, welche sich im Stande sehen ein Einfamilienhaus mit Keller der energetisch auch zur Gebäudehülle gehört im Kfw 40 Plus Standard zu einem akzeptablen Preis zu errichten.
Große und gängige Firmen finde ich überall (aber hier waren echt viele Enttäuschungen dabei). Aber einen regionalen und verlässlichen Partner zu finden empfinde ich gerade als durchaus nicht einfach. Kann hier evtl. jemand die eine oder andere Empfehlung aussprechen?
Herzlichen Dank!
Mario
 
O

Otus11

Ein Vertrag durch eine Angebotsannahme ist daher bisher leider nicht entstanden, so dass wir überlegen zu widerrufen.
Ein (einseitiger) Widerruf einer (bereits zugegangenen, § 130 I 1 Baugesetzbuch) Willenserklärung ist nur möglich bei Bestehen
a) eines Widerrufrechts und/oder
b) eines Anfechtungsgrundes.

Ist hinreichend geklärt, dass eines von beiden hier vorliegt?

War die Bindung an die eigene Willenserklärung ggf. befristet oder freibleibend erklärt (typischerweise eher nicht).

(Bei Einvernehmen zwischen den Parteien kann man sich freilich beidseitig lösen...)
 
E

Eldea

Warum ist euch KFW 40 Plus so wichtig?
Ich finde ja das amortisiert sich einfach nicht. Die Mehrkosten zu Energieeinsparverordnung 70 holt man durch die Einsparungen später einfach nicht mehr raus. Daher haben wir uns Bewusst zu Energieeinsparverordnung 70 entschieden.

Vielleicht habt ihr falsche Preisvorstellung von KFW 40 Plus. Oder scheiterte es bei anderen GUs an was anderem?

Warum solltet ihr auf einen beheizten Keller verzichten? Unbeheizt hilft der doch nicht zu einer höheren KFW, oder doch?
Also darauf wollten wir auch nicht verzichten.
 
T

toxicmolotof

Achtung, Laienmeinung:
Man kann keinen Vertrag widerrufen, der mangels Annahme noch gar nicht besteht.

Lasst (fachanwaltlich) klären, ob ihr Eure willenserklärung zurücknehmen könnt.

Anscheinend ist die Firma ja nicht in der Lage das zu dem Preis zu bauen, was ihr wollt.


Rückfrage: Wo "zwischen Köln und Düsseldorf" werdet ihr bauen?
 
J

JoshuasPapa

Zuerst entschuldigt bitte, zuerst bin ich im falschen Bereich gelandet, daher habe ich die Frage dort im Text gelöscht.

Korrekt, wir haben unseren Willen erklärt, dass Haus von der Firma entsprechend der Auftragsformulierung errichten zu lassen. An diese Willenserklärung sind wir 4 Wochen gebunden (Bedingungswerk). Diese Frist ist abgelaufen. Die Firma hat uns binnen dieser Frist keine Annahmeerklärung geschickt. Das diese für ein verbindliches Zustandekommen des Vertrags notwendig ist, ist in den Bedingungen nachzulesen. Also: Kein Vertrag! Viel mehr möchte uns die Firma eine Auftragsbestätigung mit geänderten Bedingung zusenden (weniger für das gleiche Geld), welche wir gegenzeichnen sollen. Dann würde durch das Gegenzeichnen dieses Angebots ein Vertrag zustande kommen.
Das möchte ich logischerweise nicht. (Ich bestelle ja nicht einen Mittelklassewagen und vor der Auslieferung sagt man mir: Du bekommst für das gleiche Geld nur einen Kompaktwagen, bitte quittiere das mal.)

Den KFW Standard müssen wir hier eigentlich nicht groß diskutieren, ob günstiger oder nicht, ob amortisierbar oder nicht.
Die Diskussion wird ja überall geführt...
Ich habe ein KFW 40 Haus bestellt, im Vorfeld gerechnet und bei dem Preis ist die Rechnung für mich aufgegangen und nun (nach Unterzeichnung meinerseits) heißt es, dass es mit dem Keller nicht funktioniert oder er darf nicht beheizt werden. Sprich: Entweder wird er so ausgeführt, dass er zur energetischen Hülle gehört (womit es wohl Probleme gibt) und kann dann logischerweise beheizt werden. Oder er wird "vom Resthaus abgekoppelt" und darf dann nicht beheizt werden (dann fehlen mir die gewünschten 45qm Bürofläche).

Oder es macht halt eine Firma, die nur das bietet was sie kann und das auch hält!

Wir wollen in Langenfeld bauen...Danke!
Mario
 
Zuletzt aktualisiert 25.12.2024
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