GU: Verpflichtung zum Kauf bei einem bestimmten Baustoffhändler

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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Wir hatten beim Sub-Fliesenleger angefragt - der hat uns weitere Firmen in unserer Nähe genannt, wo wir aussuchen konnten. Bestellt (wo auch immer) hat er dann selbst.
 
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unser Bauunternehmen hat uns zu einem Baustoffhändler in seinem Ort geschickt, um dort Fliesen auszuwählen. Leider ist die Auswahl dort recht beschränkt und die Preise eher hoch. Im Vertrag heißt es: "Die Auswahl der Bodenbeläge treffen Sie anlässlich des Bemusterungstermines in der Musterausstellung des Fachhändlers."

Sind wir verpflichtet, dann dort andere Fliesen auszusuchen, die uns nicht gut gefallen oder können wir die Bestellung selbst an anderer Stelle vornehmen? Dazu kommt, dass die Wunschgröße im Internet in der Wertgrenze der Bauleistungsbeschreibung enthalten wäre, beim örtlichen Händler ein weiterer Preisaufschlag bezahlt werden müsste.
Das ist gängige Praxis. Ob der GU ein eigenes Bemusterungszentrum betreibt oder das an seine Vorlieferanten outsourct, tut nichts zur Sache. Fakt wäre auf beiden Wegen gleich, daß nicht die ganze Palette der weltweiten Vielfalt zur Auswahl steht. Daß Ihr bei einem Unternehmen ohne Vorbemusterungsmöglichkeit unterschrieben habt, ist nun so. Letztlich hat aber jeder GU seinen Baustoffhändler und der wiederum seinen Einkaufsverband und beide haben Einkaufskonditionen, Rabattstaffeln und Stückzahlboni etcetera, die nicht zusammen mit der breitesten aller Auswahlen funktionieren. Wenn das alles häßlich ist, habt Ihr offenbar einen nicht zu Eurem Geschmack passenden GU ausgewählt. Eure im "Internet" zu einem gefälligeren Nennpreis/Schönheits-Verhältnis beschaffbaren Alternativen werden am teuersten, wenn Ihr Euch in diesem Punkt aus dem Bauvertrag entlassen laßt um das Zeug frei zu beziehen. Verabschiedet Euch also von der Vorstellung, das was Ihr hier "Wertgrenze" nennt, sei eine frei konvertierbare "Währung". Es gilt praktisch die Preisliste des Händlers an den GU.

Ob die "Abkürzung" über "direkte" Deals mit dem Fliesenlegesub des GU überhaupt zur Diskussion steht, wäre mit diesen zu klären. Ihr findet hier mit dem Suchbegriff "aufgehendes Gewerk" das Problem erläutert, "bauseits beschafftes" Material zur Verarbeitung einzubringen. Spätestens beim Thema "Abnahme" gibt es hier Streitpotential. Ich sage ja immer, ohne Ausschreibung zum GU zu gehen, ist stets unklug. Die Bemusterung (nicht nur in puncto "Dekor", sondern auch "Niveau") ist ein regelmäßig zu spät angesprochener Punkt. Je weiter die Auffassungen da auseinandergehen, je eher kann klüger sein, einen GU nicht "schlüsselfertig", sondern für den "geschlossenen Rohbau" zu beauftragen. (Nicht nur) dieses Forum ist voller Geschichten, wo Bauherren viel Lehrgeld dafür bezahlt haben, Ausstattungen symbolisch verrechnet herauszunehmen oder zähneknirschend auf ihre Traumtreppe zu verzichten, weil sie auf diesem Wege das Doppelte gekostet hätte.
 
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