S
Schischuh
Hallo,
unser GÜ hat im Zuge der Eingabeplanung unseres Fertighauses festgestellt, dass die Ausrichtung der Deckenbalken im EG um 90 Grad gedreht werden muss, da sonst die statische "Stabilität" (sagt man das so?) scheinbar nicht gegeben gewesen wäre. Welche Auswirkungen hat das auf uns Bauherren aus rechtlicher Sicht? Der Grundriss / das Haus in der Genehmigungs- und Werkplanung, welcher ja auch Bestandteil des Bauvertrages war, ist ein anderer. Wer haftet, wenn am Haus tatsächlich irgendwann Probleme mit der Statik auftreten sollten?
Ist das in der Theorie nicht ein ganz anderes Haus, welches nun aufgestellt wird?
unser GÜ hat im Zuge der Eingabeplanung unseres Fertighauses festgestellt, dass die Ausrichtung der Deckenbalken im EG um 90 Grad gedreht werden muss, da sonst die statische "Stabilität" (sagt man das so?) scheinbar nicht gegeben gewesen wäre. Welche Auswirkungen hat das auf uns Bauherren aus rechtlicher Sicht? Der Grundriss / das Haus in der Genehmigungs- und Werkplanung, welcher ja auch Bestandteil des Bauvertrages war, ist ein anderer. Wer haftet, wenn am Haus tatsächlich irgendwann Probleme mit der Statik auftreten sollten?
Ist das in der Theorie nicht ein ganz anderes Haus, welches nun aufgestellt wird?