Eure Meinung und Erfahrung würde mich da mal interessieren.
Ich interpretiere folgenden Sachverhalt:
- Ihr kauft vom Bauträger ein Haus; laut Bauleistungsbeschreibung mit Duschwanne 90 cm x 90 cm
- In der Bauphase ändert ihr dies im Einvernehmen auf ebenerdig gefliest.
- Der Bauträger stellt einen Nachtrag, den ihr bezahlt.
Soweit so üblich; war bei uns im Prinzip auch so.
- Nun, etwas später, fragst Du nach einer Gutschrift für die Duschwanne nach Bauleistungsbeschreibung.
Jetzt meine Vermutung: Beim Bauträger wundert man sich über Deine Frage, man dachte, mit dem Nachtrag (den Du bezahlt hast!) sei das Thema erledigt. Jemand fängt an nachzurechnen und stellt fest, der Nachtrag fiel zu niedrig aus. Dumm gelaufen. Aber die Forderung der Gutschrift muss der Bauträger ja noch abwenden. Klug wäre jetzt ein Zweizeiler ("Gutschrift bereits mit Nachtrag verrechnet, wir bedauern die missverständliche Darstellung und freuen uns auf weitere konstruktive Zusammenarbeit"). Stattdessen folgt eine umfangreiche Aufrechnung mit dem Fazit: Aus Kulanz belassen wir es dabei. Du bist nun zu Recht irritiert. Und wir haben was zu diskutieren.
Ob Dir eine Gutschrift zusteht, oder ob wirklich eher zu wenig bezahlt wurde, kann man m.E. nicht beantworten, da wir Dein "Angebot Sanitär" nicht vollständig kennen. Du kannst ja gelegentlich noch mal Schritt für Schritt die Positionen durchgehen und Dir dann eine Meinung bilden. Den hier mitgeteilten Informationen nach, solltest Du die Sache als erledigt abhaken, vor zukünftigen Forderungen an den Bauträger genauer rechnen und vor allem Nachträge erst bezahlen, wenn alles verstanden wurde.