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Fragenasker
Hallo,
ggf. haben sich andere auch schon damit beschäftigt. Ich meine alles geprüft zu haben, sodass wir Anspruch haben. Im März 2020 erhielten wir die Bauanzeige (Genehmigung im Rahmen eines B-Plans) vom Bauamt per Post. Gebaut wurde dann von Juli bis Dezember 2020.
Meine Frau ist schwanger und wird voraussichtlich im September 2021 entbinden (unser erstes/einziges Kind).
Ich habe nun gelesen, dass man Anspruch auf Baukindergeld hat beim Vorliegen folgender Voraussetzungen:
1. Kind vorhanden (bei uns ca. am 25.09.2021)
2. Antrag spätestens 6 Monate nach Einzug in das Haus (wir ziehen am 10.04.2021 ein, müssten demnach bis 10.04.2021 den Antrag stellen können)
3. Baugenehmigung zw. 01.01.2018 bis 31.03.2021 (bei uns im März 2020)
4. Unser Haushaltseinkommen liegt unter der Grenze von 90.000 EUR.
Wenn wir nun bei diesen Voraussetzungen ab (geplant) 26.09.2021 den Antrag stellen, müsste alles klappen. Oder haben wir einen Denkfehler?
Bin für alle Anmerkungen dankbar!
ggf. haben sich andere auch schon damit beschäftigt. Ich meine alles geprüft zu haben, sodass wir Anspruch haben. Im März 2020 erhielten wir die Bauanzeige (Genehmigung im Rahmen eines B-Plans) vom Bauamt per Post. Gebaut wurde dann von Juli bis Dezember 2020.
Meine Frau ist schwanger und wird voraussichtlich im September 2021 entbinden (unser erstes/einziges Kind).
Ich habe nun gelesen, dass man Anspruch auf Baukindergeld hat beim Vorliegen folgender Voraussetzungen:
1. Kind vorhanden (bei uns ca. am 25.09.2021)
2. Antrag spätestens 6 Monate nach Einzug in das Haus (wir ziehen am 10.04.2021 ein, müssten demnach bis 10.04.2021 den Antrag stellen können)
3. Baugenehmigung zw. 01.01.2018 bis 31.03.2021 (bei uns im März 2020)
4. Unser Haushaltseinkommen liegt unter der Grenze von 90.000 EUR.
Wenn wir nun bei diesen Voraussetzungen ab (geplant) 26.09.2021 den Antrag stellen, müsste alles klappen. Oder haben wir einen Denkfehler?
Bin für alle Anmerkungen dankbar!