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NFA123
Hallo zusammen,
meine Frau und ich sind kurz davor, ein Haus (freistehendes Einfamilienhaus) mit Grundstück von einem Bauträger zu kaufen. Es handelt sich um eine Hanglage. Die Beurkundung soll Ende nächster Woche stattfinden. Der bauliche Status quo ist, dass die Baggerarbeiten abgeschlossen sind und derzeit die Grundlage für das Fundament erstellt wird.
Der Bauträger hat kein Bodengutachten erstellen lassen! Da uns dies aufgrund der Hanglage ziemlich gewundert hat, haben wir ein Bodengutachten auf unsere Kosten in Auftrag gegeben. Dieses wird uns heute noch zugehen.
Was mich aber nun sehr erschrocken hat, ist die folgende Aussage eines befreundeten Architekten: Er behauptet, dass grundsätzlich derjenige für Mängel aufgrund der Bodenbeschaffenheit haftet, der das Bodengutachten in Auftrag gegeben hat. Soll heißen: Wenn der Bauträger jetzt etwas baut, was nicht im Gutachten empfohlen wird, haftet für spätere Schäden aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht ER, sondern WIR. Er hätte sich demnach sehr geschickt aus der Haftung gezogen, indem er kein Bodengutachten hat erstellen lassen. Stimmt das?? (Ich rede jetzt nicht von der Haftung des Bodengutachters, der haftet uns gegenüber natürlich für den Inhalt des Gutachtens)
Ich bin gerade echt geschockt und weiß nicht, wie ich da am schnellsten Klarheit reinbekomme, daher hoffe ich auf hilfreiche Anregungen hier im Forum.
Vielen Dank an alle im Voraus!
Beste Grüße
NFA
meine Frau und ich sind kurz davor, ein Haus (freistehendes Einfamilienhaus) mit Grundstück von einem Bauträger zu kaufen. Es handelt sich um eine Hanglage. Die Beurkundung soll Ende nächster Woche stattfinden. Der bauliche Status quo ist, dass die Baggerarbeiten abgeschlossen sind und derzeit die Grundlage für das Fundament erstellt wird.
Der Bauträger hat kein Bodengutachten erstellen lassen! Da uns dies aufgrund der Hanglage ziemlich gewundert hat, haben wir ein Bodengutachten auf unsere Kosten in Auftrag gegeben. Dieses wird uns heute noch zugehen.
Was mich aber nun sehr erschrocken hat, ist die folgende Aussage eines befreundeten Architekten: Er behauptet, dass grundsätzlich derjenige für Mängel aufgrund der Bodenbeschaffenheit haftet, der das Bodengutachten in Auftrag gegeben hat. Soll heißen: Wenn der Bauträger jetzt etwas baut, was nicht im Gutachten empfohlen wird, haftet für spätere Schäden aufgrund der Bodenbeschaffenheit nicht ER, sondern WIR. Er hätte sich demnach sehr geschickt aus der Haftung gezogen, indem er kein Bodengutachten hat erstellen lassen. Stimmt das?? (Ich rede jetzt nicht von der Haftung des Bodengutachters, der haftet uns gegenüber natürlich für den Inhalt des Gutachtens)
Ich bin gerade echt geschockt und weiß nicht, wie ich da am schnellsten Klarheit reinbekomme, daher hoffe ich auf hilfreiche Anregungen hier im Forum.
Vielen Dank an alle im Voraus!
Beste Grüße
NFA