Haftungsbefreiung bei schweren Baumaschinen

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T

Traumfaenger

Wir haben ganz kurzfristig von unserem Bauleiter die Anforderung bekommen, einen zweiten Kran zu beauftragen. Dabei handelt es sich um einen 100 Tonnen Kran als Zureichkran. Damit verbunden sollen wir gegenüber der Kranfirma eine Haftungsbefreiung für eventuell entstehende Druckschäden am Mauerwerk der Mauer des unmittelbaren Nachbars sowie des Nachbargebäudes sowie für entstehende Druckschäden auf dem Gehweg unterzeichnen.

Dieses Vorgehen halten wir für absolut unseriös, da die "Fachleute" in der Lage sein sollten zu beurteilen, welche Lasten maximal möglich sein um Schäden auszuschließen. Für unvorsehbare Schäden sollte deren Gewerbeversicherung auftreten, schließlich sind Kranarbeiten auch deren Profession. Warum sollen wir solch unkalkulierbaren Risiken übernehmen? Und unsere Bauherrenhaftpflicht steht für solche Schäden nicht ein und sie sind auch nicht anderweitig versicherbar. Oder kennt Ihr eine Versicherung dafür?

Hat jemand schon Erfahrungen mit schweren Baumaschinen und Haftungsausschlüssen gesammelt. Ist dieses vorgehen a) rechtens und b) üblich?
 
S

Stoffal02

Hallo.
Wir haben öfters einen Kran stehen gehabt, nur hat den meist die ausführende Firma organisiert. So einen Haftungsausschluss haben wir nie vorgelegt bekommen, auch wenn wir mal selbst den Kran gestellt haben.
Aber was müsst ihr denn bitte bei einem Einfamilienhaus für Sachen heben dass ihr einen 100er Kran benötigt, oder wie weit muss denn das gehoben werden? Welcher Krananbieter ist das?

Lg
 
T

Traumfaenger

So einen Haftungsausschluss haben wir nie vorgelegt bekommen, auch wenn wir mal selbst den Kran gestellt haben.
Danke für Deinen Erfahrungswert. Es ist ein großer, bundesweit tätiger Anbieter (Name gerne per PM). Von denen war ein Außendienstmitarbeiter draußen, der diese Zusammenstellung von zwei Kränen mit ihren Ausladungslängen dem Bauleiter angeboten hat. Uns hat der Außendienstmitarbeiter eher ignoriert, auch bei Fragen zu den Kränen direkt an den Bauleiter verwiesen.

Die Frage ist halt, ob man sich tatsächlich weigern kann diesen Haftungsausschluss zu unterschreiben ohne dass man den schwarzen Peter für einen Baustopp hat.

Aber die Risiken wenn an den Nachbargebäuden Schäden entstehen sollten, sind unkalkulierbar für uns als Laien.
 
B

Bieber0815

Die Frage ist halt, ob man sich tatsächlich weigern kann diesen Haftungsausschluss zu unterschreiben ohne dass man den schwarzen Peter für einen Baustopp hat.
Das kann man IMHO ohne Kenntnis der vertraglichen Lage nicht beurteilen. Habt ihr einen Werkvertrag mit Fertigstellungsdatum? Dann soll der Auftragnehmer mal liefern ...

Aber die Risiken wenn an den Nachbargebäuden Schäden entstehen sollten, sind unkalkulierbar für uns als Laien.
Eben. Ich würde dann wohl eher nicht unterschreiben. Das eigene Haus muss anders fertig werden, ohne dass ich hinterher auch die Nachbarhäuser neu errichte. Wieviele 100 000 Euro habt ihr noch flüssig? Je nach dem, kannst Du ja dann entscheiden.
 
T

Traumfaenger

Das kann man IMHO ohne Kenntnis der vertraglichen Lage nicht beurteilen. Habt ihr einen Werkvertrag mit Fertigstellungsdatum? Dann soll der Auftragnehmer mal liefern ....
Nein, ein Fertigstellungsdatum ist nicht drin. Die üblichen Argumente: "Da müssten wir ja das Wetter vorhersehen können, ... etc." Es gibt einen Bauzeitenplan, der ist natürlich "vorläufig" sowie einen Stelltermin per Mail...

Werde diese Woche parallel prüfen, ob andere Unternehmen so etwas ohne Haftungsausschluss können oder es zumindest irgendwo am Markt eine Versicherung gibt!
 
T

Traumfaenger

Also die Nachfrage bei unserem Versicherungsmakler, einem freien Architekten und einem anderen Fertighausanbieter hat jedes Mal ergeben, dass ein solches Vorgehen mit der Haftungsübertragung nicht üblich ist und Darüber hinaus das Angebot preislich maßlos überzogen ist. Nun verweist unsere Hausbaufirma darauf, dass sie ausschließlich mit diesem Anbieter zusammenarbeitet und außerdem der Zeitplan mit weiterem Zögern gefährdet wird, da es eine Vorlaufzeit für die Beantragung der Straßensperrung gibt. Wir warten jetzt trotzdem auf Alternativangebote.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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