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Traumfaenger
Wir haben ganz kurzfristig von unserem Bauleiter die Anforderung bekommen, einen zweiten Kran zu beauftragen. Dabei handelt es sich um einen 100 Tonnen Kran als Zureichkran. Damit verbunden sollen wir gegenüber der Kranfirma eine Haftungsbefreiung für eventuell entstehende Druckschäden am Mauerwerk der Mauer des unmittelbaren Nachbars sowie des Nachbargebäudes sowie für entstehende Druckschäden auf dem Gehweg unterzeichnen.
Dieses Vorgehen halten wir für absolut unseriös, da die "Fachleute" in der Lage sein sollten zu beurteilen, welche Lasten maximal möglich sein um Schäden auszuschließen. Für unvorsehbare Schäden sollte deren Gewerbeversicherung auftreten, schließlich sind Kranarbeiten auch deren Profession. Warum sollen wir solch unkalkulierbaren Risiken übernehmen? Und unsere Bauherrenhaftpflicht steht für solche Schäden nicht ein und sie sind auch nicht anderweitig versicherbar. Oder kennt Ihr eine Versicherung dafür?
Hat jemand schon Erfahrungen mit schweren Baumaschinen und Haftungsausschlüssen gesammelt. Ist dieses vorgehen a) rechtens und b) üblich?
Dieses Vorgehen halten wir für absolut unseriös, da die "Fachleute" in der Lage sein sollten zu beurteilen, welche Lasten maximal möglich sein um Schäden auszuschließen. Für unvorsehbare Schäden sollte deren Gewerbeversicherung auftreten, schließlich sind Kranarbeiten auch deren Profession. Warum sollen wir solch unkalkulierbaren Risiken übernehmen? Und unsere Bauherrenhaftpflicht steht für solche Schäden nicht ein und sie sind auch nicht anderweitig versicherbar. Oder kennt Ihr eine Versicherung dafür?
Hat jemand schon Erfahrungen mit schweren Baumaschinen und Haftungsausschlüssen gesammelt. Ist dieses vorgehen a) rechtens und b) üblich?