Handwerker berechnet mehrfach Anfahrtskosten

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O

oleda222

Bauexperte, meinst du das ernst?

Der Handwerker macht nen Preis für ne Sache die drei Stunden dauert OHNE Hinweis auf irgendwelche zusätzlichen Kosten für auch nur eine einzige Anfahrt.

Warum muss man überhaupt eine Anfahrt bezahlen? Der Handwerker kennt den Ort der Leistungserbringung, also gibt er doch wohl ein vollständiges Angebot inklusive Anfahrt ab oder er exkludiert die Kosten explizit in seinem Angebot.

Warum muss der Kunde das im Auftrag darauf hinweisen?

Muss ich auch ausschließen für die Beerdigung der Mutter vom Meister zu bezahlen, hängt ja vielleicht auch irgendwie mit dem Einbau meiner Sanitäranlagen zusammen, aber steht ja nicht explizit im Angebot vom Handwerker das diese Kosten inklusive sind!?
 
wrobel

wrobel

Moin Moin

"nach Aufwand die Badmontage durchzuführen"
Die Fahrten zur Baustelle wendet der Installateur doch auf

"die letzte Lieferung"
Daraus leite ich mal ab, das der Installateur schon an anderen Tagen
zusätzlich zum ursprünglichen Auftrag, Montagearbeiten ausgeführt hat, ohne anteilig Fahrtkosten zu berechnen.

Der Meister ist also kein Erbsenzähler und an deiner Stelle wäre ich es jetzt auch nicht.


Olli
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Bauexperte

Bauexperte, meinst du das ernst?
Ja.

Muss ich auch ausschließen für die Beerdigung der Mutter vom Meister zu bezahlen, hängt ja vielleicht auch irgendwie mit dem Einbau meiner Sanitäranlagen zusammen, aber steht ja nicht explizit im Angebot vom Handwerker das diese Kosten inklusive sind!?
Sorry - auch mit Deutsch als Muttersprache - verstehe ich nicht, was Du mir sagen (schreiben) willst ...?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
O

oleda222

Was ist daran schwer?
Der Handwerker macht ein Angebot:
Einbau von Sanitär: EUR 150,00
kein Hinweis auf weitere Kosten.

Dann kommt die Rechnung:
Einbau von Sanitär: EUR 150,00
Anfahrt zur Baustelle: 2x EUR 150,00
Rechnungsbetrag: EUR 450,00

Die Zahlen dienen nur zur Veranschauung.

Lt. Deiner Aussage weiter oben scheint das ok zu sein, weil man nicht explizit weitere Kosten wie z.B. Anfahrt in der Auftragsbestätigung ausgeschlossen hat.
 
V

Voki1

Was ist daran schwer?
Die etwas "hölzerne" Formulierung möglicherweise.
Lt. Deiner Aussage weiter oben scheint das ok zu sein, weil man nicht explizit weitere Kosten wie z.B. Anfahrt in der Auftragsbestätigung ausgeschlossen hat.
Zielführender wäre die Frage, was konkret vereinbart worden ist. Dazu muss man wissen, dass es auch "unausgesprochene" Vereinbarungen gibt und gerade das Werkvertragsrecht einen Vergütungsanspruch auch dann herleitet, wenn dieser nicht einmal vereinbart worden ist.

Konkret lässt sich hier überhaupt gar nichts "urteilen", weil wir dazu einfach viel zu wenige Informationen über den tatsächlichen Hergang der Auftragsvergabe und -Durchführung kennen.

Es gibt jedoch eine ganze Reihe von guten Argumenten, warum denn nun eine doppelte Anfahrt vom Auftraggeber so nie vereinbart worden wäre, wenn er denn gewusst hätte, dass die Arbeiten am vereinbarten Tag nicht vollständig werden durchgeführt werden können. Vermutlich hätte dieser dann den nächsten Tag als Ausführungstag ausgewählt, gerade um die doppelte Anfahrt zu sparen.

Auch kann der Auftragnehmer seine eigene logistische Planung nicht so ohne weitere Vereinbarung kostenmäßig auf den Auftraggeber übertragen. Fraglich wäre allerdings, ob nicht z.B. zur vollständigen Montage noch Material erforderlich war, welches vorher nicht bekannt war und mithin besorgt werden musste. Das ist dann die Standard-Ausrede.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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