Hangstützmauer = Baugenehmigung bzw. Abstand?

5,00 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Hangstützmauer = Baugenehmigung bzw. Abstand?
>> Zum 1. Beitrag <<

Elina

Elina

Wir haben leider allein 2 Meter an natürlichem Gelände, das abgefangen werden muß. Da reicht 1 m nicht. Bislang ist da gar nichts an Stütze, darum fällt auch ständig der Hangschutt auf die Straße. Und nebendran parken die Autos...
 
D

Doc.Schnaggls

Wie gesagt, dann würde ich mal beim Bauamt anfragen - es geht ja schließlich auch um Verkehrssicherheit, wenn ständig das Geraffel auf der Straße landet - das kann für Zweiradfahrer (gerade im Dunklen) relativ unangenehme Folgen haben...
 
Elina

Elina

Ne für Radfahrer ist das Ungefährlich, auch Fußgänger laufen da nicht lang. Da gibts keinen Bürgersteig, nur ein 40 cm breites Rammbord und daneben parken direkt die Autos. Die Fußgänger laufen hier alle auf der Straße. Aber daß da mal ein Kopfgroßer Brocken aufs Auto knallt halte ich für gar nicht unwahrscheinlich. Immerhin ist ja noch das Zäunchen da, aber irgendwann hat das ganze Zeug, das sich da hinter angesammelt hat genügend Gewicht und das Zäunchen knickt um.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen
Oben