Problem in Neubauten ist leider, dass dickes Parkett und Fußbodenheizung nicht zusammenpasst. Das Parkett, das man auf Fußbodenheizung verlegt, ist in der Regel so dünn, dass es höchstens einmal abgeschliffen werden kann.
Bei Neubauten wird die Parkettdicke bereits mit Einbau eines Estrich im LV vorgegeben, damit die spätere Höhe stimmig ist mit der restlichen Nutzebene.
Da gibt es keine Probleme mit der Anschlusshöhe! Bei Bestandsbauten mag das etwas anders liegen, aber auch da gibt es Möglichkeiten, den Übergang zwischen den Räumen vor der Parkettverlegung so anzupassen, dass man nicht "die Beine heben muss".
Die nächste Frage ist: "Was heißt:
in der Regel so dünn"?
Um welche Regel soll es sich da handeln? Gibt es bei Mehrschichtparkett möglicherweise sogar normative Anforderungen an die Holz-Nutzschichtdicke???
Um diese Frage zu beantworten schauen wir einmal in die DIN EN 13489. Das ist jene Anforderungsnorm, welche sich mit Holzfußböden befasst, speziell mit Mehrschichtparkettelementen.
Da erkennen wir unter dem Ordnungspunkt 3.3 u.a, dass die Massivholz-Nutzschicht vor der Verlegung mindestens 2,5mm betragen muss.
Unter dem weiteren Ordnungspunkt 4.6.5 finden wir sogar etwas über
"Renovierung und Reparatur"!
Mehrschichtparkett, so heißt es dort, muss mindestens zweimal aufgearbeitet werden können ...
Frage beantwortet.
Schließen wir zudem noch die (zutreffende) Bemerkung von "nordanney" bezüglich des Wärmedurchgangswiderstandes in diese Kurzbewertung ein, dann steht einer Verlegung von Parkett, ob nun als Massivparkett oder Mehrschichtparkett, auf einer Fußbodenheizung nichts entgegen!
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Gruß: KlaRa