Haus der Schwiegervaters umbauen und bewohnen

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B

bernds91

Hallo in die Runde,

vorab schon einmal vielen Dank für eure Hilfe. Ich brauche Rat zu folgender Situation.

Die Oma (alleinstehend) und der Vater (alleinstehend) meiner Frau besitzen jeweils ein abbezahltes Haus auf angrenzenden Grundstücken. Nun hat uns mein Schwiegervater angeboten, mit in das Haus seiner Mutter zu ziehen und uns sein Haus kostenlos zu überlassen. Er möchte jedoch Eigentümer bleiben, genauso wie seine Mutter Eigentümerin ihres Hauses bleibt.

Sein Haus, dass wir dann bewohnen würden, muss jedoch erheblich umgebaut, wenn nicht sogar saniert werden und ich rechne hier mit Kosten iHv. ca. 150.-200.000.
Was würdet ihr sagen, gibt es hier für Möglichkeiten?

(Grund für die Tatsache, dass die Häuser jeweils im Eigentum der Oma und des Vaters bleiben sollen ist, dass es jeweils deren Altersvorsorge ist)

Vielen vielen Dank und schöne Grüße,
Bernd
 
H

HWTIGGER

würde ich auf keinen Fall machen. Was ist wenn der Schwiegervater schwer pflegebedürftig wird und ins Heim muss, was dann?
Oder Ihr euch mal trennen solltet?
Klar ist das wie schwarzen Peter an die Wand malen, aber was passiert wenn diese Fälle eintreten?
 
WilderSueden

WilderSueden

Du tätigst größere Investitionen in ein Haus -> du lässt dich mit einem fairen Anteil ins Grundbuch eintragen. Gibt keine andere Lösung wie du dein Geld schützen kannst. Wir reden hier ja nicht mehr von 3 Zimmer streichen. Abgesehen davon wird eine Bank einen eventuell nötigen Kredit auch nur an den Eigentümer auszahlen
 
Z

Zubi123

Falls entsprechendes Eigenkapital vorhanden ist, könnte ich mir folgende Gestaltung vorstellen:
Du gewährst dem Schwiegervater ein entsprechendes Darlehen zur Sanierung/Renovierung.
Schwiegervater zahlt das Darlehen über die reduzierte/kostenlose Mietgestellung zurück (du verrechnest Miete mit Darlehenstilgung).

Eigenes Geld ohne weiteres in die Immobilie eines Dritten zu investieren ist ein No Go!
 
H

henning181

Guten Abend,

das Beste wäre dein Schwiegervater vererbt das Haus seiner Tochter (vorgezogenes Erbe) und lässt sich gleichzeitig den Nießnutz eintragen. Eine Investition ohne Eintrag ins Grundbuch wäre nicht gut und ist bestimmt auch nicht im Interesse deines Schwiegervaters.
Denn wenn es die Altersabsicherung ist müsstet ihr ja immer damit rechnen das erstmal verkauft wird und ich denke das wollt ihr nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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