Die Sache ist zweifellos sehr spannend und interessant.
Zunächst muss ich gestehen, dass ich nicht alle Ausführungen konzentriert gelesen habe und möglicherweise etwas übersehe.
Natürlich müsste man den GB-Auszug und die Verträge kennen.
Sachlage ist ja wohl die, der eigentliche Kreditnehmer
( ist nicht der Grundstückseigentümer) bedient den Grundstück - gesicherten Kredit seit 10 Jahren nicht und die Bank verwertet das Objekt nicht, bzw. scheitert bei zwei Versuchen durch Widerspruch des inzw. verstorbenen Grundstückseigentümers, der möglicherweise recht sachkundig und clever war (vergessen wird die Bank den Fall ja wohl nicht haben). Was steckt hier dahinter (Formfehler usw.) Ich stelle einfach mal eine Vermutung im Raum, fehlende Zweckbestimmungserklärung ( kann bei der Bearbeitung schon mal vergessen werden ?) des Grundstückseigentümers, dass die Grundstück eben für den betreffenden Kredit des Kreditnehmers haftet.
Dann hat die Bank in der Tat ein Verwertungsproblem. muss aber auch jemand erkennen (ggf. cleverer Großvater, allein dass er einflußreicher Polizist war schütz ihm ja wohl auch nicht vor einer Versteigerung). Denn ob diesen Sachverhalt (ZWEBE) das Gericht bei Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens prüft, bezweifle ich.
Allerdings ist die Grundschuld (Lästigkeitsgrundschuld) eben auch vorhanden, damit hat wieder der Grundstückseigentümer ein Problem.
Ich führe jetzt einfach mal die angenommene Situation fort, dann empfehle ich zu gegebener Zeit, bspw sobald die eigene Bewohnung nicht mehr existenziell notwendig ist, folgende Vorgehensweise.
Verhandlungen mit der Bank mit dem Ziel die Grundstück billig los zu werden um das Grundstück für sich selber (Erben usw) zu gewinnen.(Anschließend alle Möglichkeiten von Selbstnutzung bis Verkauf)
Also bspw. Objektwert € 150.000,--, die Bank hat die Grundstück kann formgemäß nicht verwerten ist aber eben im Grundbuch, dann verhandelt man halt auf niedrigem Preisniveau (bspw € 10-50.000,--), daß man mit Zahlung einer solchen Lästigkeitsprämie die Grundstück los wird.
Gewinn dann bspw bis € 100.000,-- (Mehrwert des Objekts).
Natürlich weiß die Bank auch, dass Sie dem Grundstückseigentümer zumindest lästig ist und wird sich somit nicht mit Pfennigbeträgen abspeisen lassen.
Zum Abschluss. Ich bin jemand der sich u.a. mit eigenen Mitteln (absolut seriös und fair - Referenzen möglich) finanziell und mit Fachkenntnis an Immobilienfinanzierungsprojekten seit vier Jahren beteiligt. An einem solchen Fall hätte ich bspw Spass.
Aber es kann alles auch ganz anderes sein. Bspw Verwertung war absolut erfolglos (kein Bieter) , aber es ist ja per Einwand offensichtlich zu gar keinem Versteigerungstermin gekommen, also bleibt die Frage, was steckt dahinter, Aufgrund meiner Erfahrung habe ich das Gefühl, dass ich mit meiner Theorie gar nicht so weit weg von den Tatsachen liege.
Wir könnten hier ja beide am Ball bleiben.