Elina
Soweit ich das verstanden hab, hat die Frau doch bisher gar keinen Mietvertrag. Dh. der Spruch "Kauf bricht Miete nicht" paßt hier gar nicht rein. Die Frau muß bei Verkauf ausziehen, da sie unberechtigt im Haus wohnt. Problematisch wäre es nur, wenn sie auf einmal einen Mietvertrag aus dem Hut zaubert. Miete zu verlangen wird aus den genannten Gründen nicht gehen. Die Frau kann zwar einen Mietvertrag über die 120 qm abschließen, der wird dann aber nicht "vom Amt" genehmigt, so daß sie auch nur die ortsübliche Vergleichsmiete für eine 60 qm Wohnung bekommen würde (2 Personen). Das dürfte ziemlich wenig sein, vielleicht so um die 300 Euro (kalt) und weit unterhalb dessen liegen, was man für das Haus verlangen könnte. Zunächst würde ich erst die rechtlichen Rahmenbedingungen klären, also ob sie nun einen Mietvertrag hat oder nicht. Das müßte der Eigentümer verbindlich erklären. Davon hängt alles weitere ab und ehrlich gesagt: ich würde Abstand davon nehmen. Mal abgesehen von den rechtlichen, spielen da auch genügend menschliche Probleme mit rein. Kaufen erst, wenn das Haus frei ist. Klingt vielleicht etwas "brutal" aber das liegt nicht daran, daß ich mich in die Situation der "Restfamilie" nicht einversetzen kann, da mir exakt dasselbe passiert ist und zwar genau so wie beschrieben.