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Bauherr2024
Guten Abend,
wir planen den Bau eines Fertighauses auf Bodenplatte mit angeschlossener Garage in Hessen. Das Gespräch mit dem Architekten hat noch nicht stattgefunden aber wir möchten uns schon einmal zum Thema Höhenfestlegung informieren.
Das Grundstück liegt in einer abgeböschten Senke, hat selber aber quasi kein Gefälle. Die durchschnittliche Höhe des Grundstücks beläuft sich auf etwa 138,95 m. Die Oberkante der Böschung hat eine Höhe von 139,53 m. Der Kanalanschluss wird zwischen zwei Kanaldeckeln mit den Höhen 139,52 und 139,86 erfolgen.
Neben dem Haus ist eine Garage mit direktem Zugang zum Haus geplant. Diese soll auf der seitlichen Grundstücksgrenze auf Streifenfundamenten errichtet werden.
Unsere aktuelle Annahme wäre erst mal, dass Haus und Garage auf der Höhe der natürlichen Grundstücksoberfläche gegründet werden. Da die Bodenplatte und der Fußboden des Hauses noch auftragen und wir das Gelände um das Haus entsprechend aufschütten möchten, würde man also von der Straße relativ ebenerdig zum Hauseingang kommen wird. Die Zufahrt zur Garage hätte ein kleines Gefälle.
Fragen:
1. Spricht etwas dagegen das so zu machen oder gibt sinnvolle Alternativen?
2. Soweit wir wissen, muss eine Gründung auf natürlich gewachsenem Boden stattfinden. Könnte man die Streifenfundamente für die Garage auch in aufgeschüttetem Boden setzen, sodass sie auf den natürlichen gewachsenen Boden reichen, um die Garage anzuheben?
3. Wir nehmen an, dass wir wegen der Höhenverhältnisse eine Rückstausicherung benötigen. Liegen wir da richtig?
4. Sollte die Bodenplatte aus WU-Beton sein wenn wir drumherum anschütten und sie unter Straßenniveau liegt, oder reicht hier normaler Beton?
Vielen Dank für eure Einschätzung
wir planen den Bau eines Fertighauses auf Bodenplatte mit angeschlossener Garage in Hessen. Das Gespräch mit dem Architekten hat noch nicht stattgefunden aber wir möchten uns schon einmal zum Thema Höhenfestlegung informieren.
Das Grundstück liegt in einer abgeböschten Senke, hat selber aber quasi kein Gefälle. Die durchschnittliche Höhe des Grundstücks beläuft sich auf etwa 138,95 m. Die Oberkante der Böschung hat eine Höhe von 139,53 m. Der Kanalanschluss wird zwischen zwei Kanaldeckeln mit den Höhen 139,52 und 139,86 erfolgen.
Neben dem Haus ist eine Garage mit direktem Zugang zum Haus geplant. Diese soll auf der seitlichen Grundstücksgrenze auf Streifenfundamenten errichtet werden.
Unsere aktuelle Annahme wäre erst mal, dass Haus und Garage auf der Höhe der natürlichen Grundstücksoberfläche gegründet werden. Da die Bodenplatte und der Fußboden des Hauses noch auftragen und wir das Gelände um das Haus entsprechend aufschütten möchten, würde man also von der Straße relativ ebenerdig zum Hauseingang kommen wird. Die Zufahrt zur Garage hätte ein kleines Gefälle.
Fragen:
1. Spricht etwas dagegen das so zu machen oder gibt sinnvolle Alternativen?
2. Soweit wir wissen, muss eine Gründung auf natürlich gewachsenem Boden stattfinden. Könnte man die Streifenfundamente für die Garage auch in aufgeschüttetem Boden setzen, sodass sie auf den natürlichen gewachsenen Boden reichen, um die Garage anzuheben?
3. Wir nehmen an, dass wir wegen der Höhenverhältnisse eine Rückstausicherung benötigen. Liegen wir da richtig?
4. Sollte die Bodenplatte aus WU-Beton sein wenn wir drumherum anschütten und sie unter Straßenniveau liegt, oder reicht hier normaler Beton?
Vielen Dank für eure Einschätzung