Haus mit Kniestock 75cm oder 2 Vollgeschosse bauen? Eure Meinung?

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K

Knallkörper

Ich würde normalerweise stets das Satteldach mit Kniestock bevorzugen, aber die 75 cm Vorgabe sind einfach zu wenig. Wir haben hier 1,14 m, das ist ganz nett und reicht für Bett und Co. an der Wand. Wir haben oben eine Sauna, in der man unter der Schräge bequem sitzen kann.

Unter 1 m ist total unpraktisch.
 
Y

ypg

Ich hatte mein Kinder- und Jugendzimmer in einem Haus ohne KS. Da wurden vom Zimmermann Einbauschränke bis zu einem Meter abgeteilt, dahinter waren Schränken. Bei 45 Grad Dachneigung sehe ich absolut kein Problem, noch weiter zu gehen und zb hinter einem Kleiderschrank im Schlafzimmer einen Abstellraum zu generieren.
Und ein Haus mit geringem Kniestock sieht auch viel gefälliger aus, nach meiner Meinung.
Ich persönlich halte nichts davon, vor einer geraden, hohen Hauswand meine Terrasse zu haben und von der Masse erschlagen zu werden. Hatte ich, will ich nie wieder.
 
E

Escroda

Heißt das, dass der Bebauungsplan einen Formfehler enthält und damit dann nichtig wäre?
Könnte man ja mal gerichtlich überprüfen lassen. Die Stadtplaner werden sich wahrscheinlich mit den Überleitungsvorschriften rausreden, in denen auf die frühere Definition des Vollgeschosses in der BayBO von 1998 verwiesen wird. Ist IMHO aber keine saubere Arbeitsweise.
 
E

Escroda

Und damit Rechtssicherheit verringert ?
Ich finde ja! Da wird eine Begriffsdefinition aus einer Rechtsnorm (BayBO) gestrichen in der Erwartung, dass sie in eine andere Rechtsnorm (Baunutzungsverordnung) aufgenommen wird. Wird sie aber nicht. Der Begriff wird aber trotzdem weiter verwendet. Jetzt können die Praktiker auf Schnitzeljagd gehen, vom Bebauungsplan in die Baunutzungsverordnung, von dort zur aktuellen Landesbauordnung, von dort zur alten Landesbauordnung und wieder zum Bebauungsplan.
macht das nun alle Geschosse zu zählenden Geschossen, oder muß man im Souterrain und im Schrägdach nun generell Wohnraum-Stehhöhe vermeiden ?
... und genau diese Fragen interpretiert jeder Beteiligte in seinem Sinne, so dass am Ende wieder Gerichte bemüht werden müssen, nur weil die Normgeber ihre Hausaufgaben nicht ordentlich machen.

Sorry, ich schweife ab. Ist hier wahrscheinlich unwichtig, weil die Planverfasser sowieso vom alten Vollgeschossbegriff ausgehen und hier ja zwei Vollgeschosse zulässig sind, egal ob mit oder ohne Schrägen und die Abmessungen keinen Spitzboden mit diskussionswürdigen Ausmaßen entstehen lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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