Haus Sanieren - Was ratet Ihr mir?

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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P

parcus

stimmt ich hätte es getrennt schreiben sollen:

Der Verkäufer will:................................200.000,-€
Meine Kostenschätzung für die Sanierung...60.000,-€
Meine Kostenschätzung für Umbauten........20.000,-€
Kosten für die Leistungsphase nach HOAI.....4.000,-€
------------------------------------------------------
Wertgutachten..................................... 140.000,-€

ausgehandelter Kaufpreis........................160.000,-€

Finanzierung...................................... ..244.000,-€
davon 30% KFW 124...............................55.000,-€
davon KfW 152 energieeffizient sanieren.....50.000,-€
KfW Zuschuss auf die Leistungsphase 431....2.000,-€
davon Hausbank..................................137.000 ,-€

-----------------------------------------------------
damit liegt der teure Hausbankanteil bei nur noch 56%

Ersparnis 184.230,- € - 153.295,-€ = 30.935,-€ nur an Zinsen

Gesamtersparnis schlappe 73.000,-€ zur Erinnerung der Kapitaleinsatz sind 2.000,-€
 
Zuletzt bearbeitet:
K

KKR

moin,
um mal beim Thema zu bleiben :
d.h. also, wenn ich ein Wertgutachten machen lasse, spare ich gegenüber einer reinen Kostenschätzung durch einen Fachmann (es muss ja von mir aus kein Architekt sein) in deinem Beispiel 73.000.- EUR !!!!!
das durchführen einer Kostenschätzung oder eines Wertgutachtens hat doch mit der Finanzierung nichts zu tun. das Wertgutachten kann mir doch höchstens zeigen, dass ich das Haus evtl. zu teuer kaufe. was ist aber, wenn mein Gutachter einen wert (um bei deinem Beispiel zu bleiben) von genau 200.000.- EUR ermittelt.
außerdem wage ich es zu bezweifeln, dass ein Verkäufer 40.000.-EUR von seinem Kaufpreis ablässt, nur weil der Käufer ihm ein gutachten mit einem Verkehrswert von 140.000.-EUR vorlegt.
ein Wertgutachten würde ich nur beauftragen, wenn ich wirklich Zweifel an der Höhe des Kaufpreises habe

viele grüße
 
B

Bauexperte

Hallo,

…außerdem wage ich es zu bezweifeln, dass ein Verkäufer 40.000.-EUR von seinem Kaufpreis ablässt, nur weil der Käufer ihm ein gutachten mit einem Verkehrswert von 140.000.-EUR vorlegt.
Ich wäre an Deiner Stelle vorsichtig mit derartigen Aussagen, denn es kommt immer auf die Rahmenbedingungen und die Geschicklichkeit bei der Verhandlung an. Angenommen der Verkäufer versucht schon lange seine Immobilie zu veräußern (die meisten Verkäufer wissen in der Regel sehr gut um den Zustand ihrer Immobilie), ist vielleicht mürbe ob der Fruchtlosigkeit seiner bisherigen Bemühungen oder auch schnellstmöglich auf das Geld aus dem Verkauf angewiesen?

Den Rest wird Dir parcus sicherlich gerne beantworten.

Freundliche Grüße
 
P

parcus

@KKR

die Kostenschätzung ist Bestandteil des Wertgutachtens.
Siehe §§ 192 - 199 Baugesetzbuch und die WertV, ImmoWertV 2010, WertR 2006

Siehe auch Sachwertverfahren, also Ermittlung des Herstellungswertes - Normalherstellungskosten und Indexprinzip - Alterswertminderung wegen Baumängeln und Bauschäden - Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Umstände

Die Zeiten sind gelaufen, wo Immobilien wie warme Brötchen weg gehen.
Heute kann ein Verkäufer froh sein einen Immobilie zwischen 1-2 Jahren zu verkaufen.
15-25% ist heute ein normaler Verhandlungsspielraum, ich nahm deshalb auch den Mittelwert an. Zudem liegt der Verkehrswert heute teilweise schon bei 50% Abschlag.

Ganz wichtig sind auch eingetragene Rechte Dritter, Baulasten,...

Im übrigen sind viele Gutachter auch ältere Architekten.
Warum sollte ich auch was dagegen haben, ich habe es selbst studiert.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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