Haus überschreiben -> allgemeine Fragen

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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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Nordlys

Nordlys

Eigentlich ist es gut, mit warmer Hand zu geben.
Wenn ich mich in die Eltern hinein versetze, so ist das ja so. Da ist ein Haus, und ein Stück Land, und zwei Söhne. Der eine kriegt schon jetzt das Bauland und etwas Geld on topp. Der andere das Haus, und zwar rechtzeitig, so dass auch im Pflegefall der Staat nicht drauf zugreifen kann. Als Eltern würde ich mir ein Wohnrecht sichern, lebenslang. Für beide. Ich würde mir zusichern lassen, dass man im Pflegefall mich unterstützt, und dann überschreibt man eben. Das ist doch völlig normal. Karsten
 
Y

ypg

Als Eltern würde ich mir ein Wohnrecht sichern, lebenslang. Für beide. Ich würde mir zusichern lassen, dass man im Pflegefall mich unterstützt, und dann überschreibt man eben. Das ist doch völlig normal. Karsten
Schön und gut.
Dann stell Dir einfach mal vor, dass Dein Haus jetzt ein Stockwerk mehr hat und dort Dein Sohn nebst Frau einzieht. Deine Frau ist irgendwann nicht mehr. Jetzt verstirbt Dein Sohn. Es vergeht ein Trauerjahr und die Schwiegertochter schleppt einen Heiopei an, für nix gut außer kriminelle Sächelchen. Über Wochen nimmt das Leben in Ihrem... äh.. Deinem ehemaligen Haus seinen Lauf. Irgendwann fühlst Du Dich als Mobbingopfer, wirst gar gequält... auch das kann Wohnrecht bedeuten.
 
Tassimat

Tassimat

Man könnte sich auch einen unerwarteten extremen Wertzuwachs (neuer Autobahnanschluss oder so) des Grundstücks vorstellen, der die vorzeigen Erben höchst ungleichmäßig darstehen lässt. Einer hat das tolle Grundstück, der andere den ab da wertlosen Rest. Was dann?

Nene, mit so Erbspielerein kann man zu viel kaputt machen. Familien kaputt machen.

Warum nicht so: Beide Kindern je 50% in das Grundbuch, egal wer da wohnt. Erst nach dem Tod beider Eltern dürfen die neue Vereinbarungen treffen... bekommt man sowas notariell sicher geregelt?
 
K

Kekse

Die TE Eröffnerin wohnt in Bayern, da kommt ein normales Einfamilienhaus mit ausreichend Grund schon mal gerne über die 400.000€, von daher finde ich es sehr vernünftig von den Eltern, sich jetzt schon Gedanken zu machen.
Die 400.000 gelten pro Schenkendem (und Beschenktem). Es darf in diesem Fall also 800.000 (oder 840.000, falls die TE einbezogen wird) wert sein.
Dem Finanzamt und dem Erbrecht ist es völlig schnuppe ob ihr dann drin wohnen wollt oder nicht.
Nicht ganz. Wenn die Wohnfläcche 200 qm nicht übersteigt und man „unverzüglich“ einzieht (was auch immer das bedeuten mag) und dann mindestens 10 Jahre da wohnen bleibt, erbt man Immobilien von seinen Eltern immer steuerfrei. Wert ist dann egal.
 
rick2018

rick2018

Ich meine die 200qm Grenze gilt nicht mehr. Selbstbewohnte Familienimmobilie ist steuerfrei.
Ich bin bei Nordlys. Mit warmer Hand geben ist besser.
Nur weil sich zukünftig Wertverschiebungen ergeben können nicht weitergeben macht keinen Sinn.
Am meisten hilft es in dem Moment wo es die Kinder brauchen (Grundstück, Haus, Geld...). Zu diesem Zeitpunkt würde ich ausgewogen zu verteilen. Was in der Zukunft passiert ist nicht absehbar.
Kinder 50/50 ins Grundbuch birgt meist mehr Streitpotential.
Es gibt einige Möglichkeiten es richtig vertraglich abzusichern.
Das gilt genauso für Paare. Meine Frau steht z.B. Nicht im Grundbuch. Das Ganze Haus und Grundstück bezahle ich. Würde ich Sie eintragen wäre es eine Schenkung und je nach Höhe steuerpflichtig. Sterbe ich ist es Stand heute steuerfrei.
Im Falle einer Trennung ist Sie abgesichert (notarieller Vertrag). Zusätzlich hat sie eichen sicheren Job (verbeamtet) und sie finanziert aktuell noch eine große Eigentumswohnung die sie vermietet.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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