Y
ypg
Ihm wurde aber dieses hier geraten:Da hast Du sicher Recht. Der TE hat aber im NO den CP geplant.
Alternativ kam der Vorschlag die Zufahrt über das komplette Grundstück zu verlängern und die Garage in der Südwestecke des Grundstücks zu platzieren.
Ich finde den Passus eigentlich sehr klar. Und ich frage mal: bist Du Dir sicher, dass die Häuser in der Nähe in Deinem Bebauungsplan geregelt sind? Oder kann es einen Nachbar-Bebauungsplan sein?@ypg Der Bebauungsplan ist etwas kryptisch in Bezug auf die Vollgeschosse. Hier mal der konkrete Text
In der von Dir gezeigten Zeichnung (Dein Grundstück ist da wo?) steht explizit I + DG.
Naja, Hausbaufirmen sagen erst einmal immer „geht alles“. Das Erwachen kommt _nach_ der Unterschrift.Hausbaufirmen mit denen wir bisher gesprochen haben meinten, dass man das durch eine minimale Dachschräge im Obergeschoss umsetzen kann
Hmm, mir ist die Frage durch den Kopf gegangen, ob Postwagen generell diese Zufahrten nutzen dürften. Das hat jetzt nicht unbedingt etwas mit Deinem Grundstück zu tun.Aber was meinst du mit der Postwagenproblematik?
Insgesamt sollte man hier erwähnen, dass man den Bebauungsplan in Gänze lesen sollte, da sich vieles aufeinander stützt und das, was „unverständlich“ ist, sich oftmals im Vor- oder Nach-Absatz erklärt.