Hausart ohne Keller - Empfehlungen?

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Irena30

Hallo zusammen, wir möchten bauen und führen hierfür momentan einige Gespräche mit verschiedenen Bauunternehmen.
Unser Wunsch ist es 2-geschössig zu bauen. Wir möchten im DG keine bzw. So gut wie keine Schrägen haben. Bisher haben wir immer auf eine Stadtvilla mit Zeltdach kalkuliert. Bei unserem letzten Gespräch mit einem weiteren Bauunternehmen wurde uns nun gesagt, dass wir nur die Möglichkeit haben, ein klassisches Einfamilienhaus zu bauen :(. Das wollten wir nicht...und noch schlimmer, wir müssen mit Keller bauen...das wollten wir gar nicht.
Der Berater hat uns aufgeklärt, dass es am Kniestock liegt. Wir sind völlige Anfänger und verstehen nun gar nix mehr. Anbei sende ich auch mal die Angabe aus der Bauvorschrift.
Kann mir jemand sagen ob das wirklich stimmt was uns erzählt wurde? Warum können wir kein Zeltdach mit Einhaltung der vorgegebenen Neigung bauen? Wir wollten auch aus kostentechnischen Gründen keinen Keller und verstehen überhaupt nicht warum wir keine andere Möglichkeit haben.
Kann uns jemand helfen?
Vielen Dank im Voraus.
hausart-133424-1.png
 
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Payday

die zeichnung sagt doch im grunde alles. das besagte Grundstück ist wohl an einen hang und soll einseitig in den hügel reingesetzt werden (wie abgebildet). damit könnte das Untergeschoss im grunde ein keller sein, muss es aber nicht, wenn man das Haus nur recht wenig in den hügel reinsetzt.

ihr dürft 2 volle geschosse bauen, habt aber eine Traufhöhe von 6,5-7,5metern höhe. das haus in meinen avatarbild hat eine traufhöhe von 6,2metern, der keller dürfte also maximal 1,3meter hoch sein :) mit paar tricks kann man da sicherlich was machen, allerdings ist durch die extrem genaue vorgabe sicherlich ein einheitliches bild gewünscht. gibts schon eine nachbarbebauung? was steht dort?

möglich wäre eventuell eine stadtvilla, wenn man die geschosse jeweils etwas erhöht und möglichst wenig in den hügel reingeht.
 
Elina

Elina

Wieso müßt ihr mit Keller bauen? Die angegebene Traufhöhe bis 7,5 m sollte für 2 Vollgeschosse ohne Kniestock locker ausreichen. 2 Vollgeschosse sind auch erlaubt....zum Thema Dachformen steht da nix, ist das alles an Bauvorschriften?
Falls ein Zeltdach nicht geht, kann man auch ein Satteldach auf eine "Stadtvilla" setzen, sieht auch gut aus.
Ich füge einfach mal den Schnitt unseres Hauses am Hang mit Satteldach und 2 Vollgeschossen ohne Schrägen und ohne Keller an.
Das grüne ist der Geländeverlauf, wir haben eine Gefälle von 10 m auf 30 m Länge. Der Kriechkeller sitzt nur unter einer Hausecke und hat 2,5x2,5m. Der Versatz Fußboden Erdgeschoss zu Geländeoberfläche beträgt 1 m.
Vielleicht hat die Baufirma das Gewünschte einfach nicht im Angebot? Denn aus den Angaben in deiner Datei geht meiner Ansicht nach nicht hervor, daß das Haus so wie ihr das wollt, nicht gebaut werden darf.
hausart-133434-1.jpg
 
I

Irena30

Die einzige Dachvorschrift ist, dass wir mind. 30 Grad einhalten sollen. Aber nach Rücksprache mit der Gemeinde ist alles erlaubt was die Nachbarn nicht negativ beeinflusst. Im "alten" Neubaugebiet sind die Häuser, bis auf eins, klassisch gebaut. Die einzige Ausnahme in der Straße ist ein Bungalow. Im neuen Neubaugebiet wurden bisher keine Häuser gebaut...alles in Planung.
Er sagte zu uns, dass wir die Traufhöhe ohne Keller nicht erreichen und wenn wir einen Keller bauen, dann müssen wir ein Satteldach bauen. Alles andere geht zu 100% nicht und wird uns spätestens beim Projektgespräch um die Ohren fliegen.
Auch wir hatten die Idee mit einem halben Keller, allerdings gibt es sowie lt. dem Bauunternehmen nicht. Wie sich jetzt bewiesen hat,gibt es sowas. Wir sind echt überfordert :(
 
P

Payday

2 volle geschosse ergeben traufhöhe 6,5meter. nun ein satteldach drauf und man könnte die 11,5meter knacken. es ist alles nur eine frage der breite des hauses.

ihr solltet mit den bebauungsplan einfach mal paar firmen abfarmen und mit den verkäufern sprechen. jedes gespräch bringt euch eine stufe weiter. da ihr ein grundstück habt (also zusage), werden die bauunternehmen euch auf jeden fall weiterhelfen. (ohne grundstück ist deren interesse meistens nicht so dolle). ihr steht völlig am anfang des ganzen und es ist nicht verboten, noch gar nicht genau zu wissen was das richtige ist. ihr wißt ja schon etwas was ihr wollt (keine schrägen im OG), damit könnt ihr paar firmen füttern. überlegt euch auch schonmal euer Budget.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Kann mir jemand sagen ob das wirklich stimmt was uns erzählt wurde?
Nein, es stimmt nicht.

Welche Traufhöhe (TH) letztlich verbaut wird, ergibt sich aus der Kombination Dachneigung (DN), erlaubter Firsthöhe (FH) und natürlicher Geländeverlauf an seiner tiefsten Stelle. Mit der erweiterten Ausnahme nach 2.1.3 sollte eine II-geschossige Bebauung immer erreicht werden können. Ein Keller macht allerdings bei diesem Geländerlauf Sinn.

Warum können wir kein Zeltdach mit Einhaltung der vorgegebenen Neigung bauen?
Ob Du ein Zeltdach (ZD) bauen darfst, ergibt sich nicht aus dem Auszug; es ist lediglich von einer DN von 30 bis 48° die Rede. Findet sich auf dem Bebauungsplan selbst kein weiterer Hinweis, "kann" es sein, daß ein ZD erlaubt ist; wobei 30° DN bei einem ZD schon gewöhnungsbedürftig sind. Ist der Auszug - und damit seine Beispielzeichnung, verbindlich, ist tatsächlich nur ein SD erlaubt; 30° SD ist aber wiederum dem Auge gefällig.

Liebe Grüsse, Bauexperte von unterwegs
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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