Hallo elaxel84,
das ist eine heiße Kiste, die Du da in Erwägung ziehst...
Kurz zusammengefasst: Da das Haus fest mit dem Grundstück verbunden ist, ist der Eigentümer des Grundstücks auch automatisch Eigentümer des Hauses.
Eine Finanzierung durch Bankmittel setzt voraus, dass der Grundstückseigentümer mit der Eintragung einer Grundschuld einverstanden ist, was im Zweifel bedeutet,
dass ihm das Grundstück versteigert werden kann, wenn das Darlehen nicht vertragsgemäß bedient wird. Kannst Du anderweitig Sicherheiten für die Bank stellen,
ist dieser Punkt natürlich nicht relevant.
Stirbt der Grundstückseigentümer wird die Sache noch komplizierter, dann kannst Du Dich im Zweifel mit einer Erbengemeinschaft rumschlagen.
In welchem Verwandtschaftsgrad würdest Du denn zum Eigentümer des Grundstücks stehen?
Ich persönlich würde niemals auf einem Grundstück bauen, welches mir nicht gehört...
Grüße,
Dirk