11ant
Das kann bei einem älteren Bebauungsplan sehr leicht so sein, daß die Begründung für seine Aufstellung nicht mit "digitalisiert" wurde, dann muß man auf dem Bauamt Staub von einem Karton blasen ;-)Das wäre zu ergründen. In allen mir vorliegenden Unterlagen ist keine Begründung aufgeführt
Du kannst den Plan ja hier einmal in Gänze zeigen, vielleicht sieht man mit Erfahrung Hinweise darin. Aber Gründe gegeben haben wird es. Und die Gemeinde wird heute welche haben, den Plan nicht zu ändern (vermutlich noch gültige von damals).