11ant
Daß ein Makler auch Handelsvertreter ist, kommt (im Gegensatz zu umgekehrt) garnicht so selten vor. Allerdings habe ich noch von keinem Fall gehört, wo dann die Vermittlung courtagefrei geleistet würde, nur weil sie den Vertrag einzufädeln geschmiert hat ...Also nach meiner Erfahrung kann es durchaus Handelsvertreter (das sind die, die die Hausbauverträger verkaufen, sind aber meist auch selbständig und gegen Provision für einen (Fertig-)Hausbauer tätig) geben, die parallel als Immobilienmakler tätig und somit im Alleinauftrag an Grundstücke "rankommen".
... umgekehrt genügt dem Fiskus ein Anfangszweifel daran, das begehrte Grundstück auch ohne die Unterschrift unter die Vertragsvermittlung erhalten zu haben. Es ist also die vermutete Verflechtung, die für die Annahme des Tatbestandes eines verbundenen Geschäftes genügt - ein regelrechter Kontrahierungszwang mit einem Dritten ist hierfür nicht erforderlich. Siehe übrigens auch:Allerdings muss einem bewusst sein, dass man selbst dann wenn man einen getrennten Kaufvertrag fürs Grundstück unterschreibt, sobald der Bauzwang mit einem spezifischen Hausbauer besteht, das vom Fiskus als einheitliches Vertragswerk zählt und damit die Grunderwerbsteuer auch auf das Hauis anfällt.
Wir hatten jüngst einen Fall hier, wo das Finanzamt vier(oder zwei?) Jahre später erst mit der Differenzforderung auf den Bauherren zu kam.
4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus
Hallo zusammen. Wir haben vor 4 Jahren eine Doppelhaushälfte gebaut. Das Grundstück haben wir unmittelbar davor erworben und auf dieses auch Grunderwerbsteuer gezahlt - aber nicht auf das Haus (zu dem Zeitpunkt war noch nichtmal ein Bauantrag gestellt). Nun kam heute ein Brief vom Finanzamt...
www.hausbau-forum.de
Die Warnung vor der Gefahr der verbundenen Besteuerung hatte ja schon @mayglow in Beitrag #3 angeschnitten, und ich hatte das aus einem einzigen Grund nicht kommentiert: weil - siehe meine verlinkten Erläuterungen der "Konstruktion" dieser Bauernfangmasche - die "Gefahr", daß das angebotene Grundstück tatsächlich (verfügbar und im Zugriff des "Service"leistenden) existiert, extrem nahe 0 ist. Ich kann nur wiederholen, sich von der eigenen Verzweiflung nicht beirren zu lassen: geeigneter Baugrund ist am Markt nicht wirklich so rar, wie es dem Tunnelblick des Kaninchens erscheint.