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Nadi_Mai
ah okay wieder was dazu gelernt - uns würde auch ggf. ein einfacher Stellplatz ausreichen. Das wäre natürlich gut weil man die Fläche dann als Wohnraum richtig ausnutzen könnte.Bei einem Carport ja, ein nicht überdachter Stellplatz ist auch außerhalb des Baufensters zulässig.
Na ja, so sicher sind wir uns ja nicht, da die ergänzenden Festsetzungen nicht bekannt sind. Vielleicht hast Du ja Glück und es gibt gar keine weiteren gestalterischen Festsetzungen. Fest steht die Dachneigung und die Geschossigkeit, sofern keine Befreiungen vom Bebauungsplan gewährt werden.