B
Baumfachmann
Bei Temperaturen um 5 Grad leidet die Festigkeit vom Mörtel ganz erheblich und der Haftverbund wird gestört. Der Einsatz von Frostschutzmittel im Mörtel ist nicht zulässig
Klar, es wird immer jemanden geben der bei Kälte Mauert wenn es der Bauherr verlangt. Die Gewährleistung erlischt in so einem Fall und die Gutachter freuen sich über noch mehr Aufträge.
Klar, es wird immer jemanden geben der bei Kälte Mauert wenn es der Bauherr verlangt. Die Gewährleistung erlischt in so einem Fall und die Gutachter freuen sich über noch mehr Aufträge.