Hausbau in Baden Württemberg - Zuerst Bauplaner oder Bank?

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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Z

Zaba12

Die 60k€ für den Keller lass ich noch stehen. Aber ohne Angabe deiner Daten zum Haus kann man deine 205k€ gar nicht beurteilen.

Wenn du mit 1900-2000€ je qm Wohnfläche rechnest, wie fast jeder der realistisch an die Sache ran geht, dann kannst du dir genau 102qm-108qm dafür hinstellen.

Hat dir die Bank bestätigt, dass du 25k€ für Küche und Möbel nehmen darfst? Oder ist das dein Wunsch? Möbel/Küche sind nicht wertsteigernd und können dir eigentlich nur deinen Beleihungsauslauf kaputt machen.

Die Grundstückskosten sehen gut aus. Wann bekommt ihr die 3000€ Förderung? Wird nicht meistens nach Einzug ausgezahlt, wenn überhaupt. Hier bei uns gab es das auch, haben sich darauf verlassen und hinterher nicht bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
t.hilo

t.hilo

Die 60k€ für den Keller lass ich noch stehen. Aber ohne Angabe deiner Daten zum Haus kann man deine 205k€ gar nicht beurteilen.

Wenn du mit 1900-2000€ je qm Wohnfläche rechnest, wie fast jeder der realistisch an die Sache ran geht, dann kannst du dir genau 102qm-108qm dafür hinstellen.

Hat dir die Bank bestätigt, dass du 25k€ für Küche und Möbel nehmen darfst? Oder ist das dein Wunsch? Möbel/Küche sind nicht wertsteigernd und können dir eigentlich nur deinen Beleihungsauslauf kaputt machen.
Ja das sollte passen.


Mir geht’s allerdings um die Kaufnebenkosten.
Sind das andere Kaufnebenkosten als beim Grundstückskauf?
 
t.hilo

t.hilo

[emoji85] ok ich hab mich vielleicht undeutlich ausgedrückt.

Vielleicht noch mal einfacher.

Was beinhalten die Kaufnebenkosten?
 
t.hilo

t.hilo

Gebühren für Notar und Grundbuch sowie Grunderwerbsteuer.
Beim Kauf des Grundstücks habe ich ja bereits die Notar- (und Grundbuchkosten) mit 2% und die Grunderwerbsteuer mit 5% mit eingerechnet.

Fallen diese Kosten dann beim Hausbau noch mal an? Grunderwerbsteuer ja mit Sicherheit nicht. Aber die Notar- und Grundbuchkosten?
Müsste ich dafür dann rund 10.000,00 € einplanen. Da müsste dann doch ein geringerer Betrag ausreichen oder?
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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