EntwässerungsPlanung machen, wenn der Bauantrag "fix" ist, erscheint mir nachvollziehbar - EntwässerungsGenehmigung lese ich aber als Hinweis, daß in der Baugenehmigung ein Vorbehalt vermerkt ist. Ob es die Genehmigung braucht, ist wohl zumindest nach Bundesländern möglicherweise unterschiedlich. Es kann dabei gut sein, daß Haus und Entwässerung separat genehmigungsbearbeitet werden - bei Zuständigkeit der Gemeinde für die Bebauung und des Landkreises für alle Wasserfragen zum Beispiel. Dann ist ja bürgerfreundlich, wenn man die eine Genehmigung beantragen kann, ohne die andere schon haben zu müssen. So hätte dann aber der Unternehmer beide auch gleichzeitig lostreten können.