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jordan123
Liebe Community,
ich habe bereits im April 2018 ein neues Einfamilienhaus bezogen.
Insgesamt sind wir mit dem Hausbau zufrieden gewesen. Natürlich gibt es aber auch immer ein paar Sachen, die nicht so gut abgelaufen sind bzw.
hier und da entstehen auch Baumängel. Da wir noch eine Schlussrate beim Hausbauunternehmen haben, möchten wir diese durch Baumängelvergütung reduzieren.
Ich wollte mich einmal im Forum erkundigen, wie viel Geld ca. einbehalten werden kann bei den Baumängeln, die ich im folgenden schildern werde.
1. Schornstein:
Bei uns wurde ein Schornstein der Marke "plewa" verbaut. Leider wurde vergessen, den Kondensatauslauf ordentlich anzuschließen. Sodass es bei Benutzung des Kamins dazu kommen kann, dass das Wasser an der Tapete entlang läuft und hässliche Flecken hinterlässt. Darüber hinaus setzt der Kondensatauslauf im Flur optisch keine schönen Akzente. Das Bauunternehmen hat darauf reagiert, an der Tapete Fliesen eingebaut, so dass zumindest das Problem mit den Flecken gelöst wurde. Wobei dies natürlich nur eine optische Behebung des Problems ist. Das eigentliche Problem, dass der Schornstein nicht richtig angeschlossen wurde, lässt sich nicht beheben.
2. Z- Folie Fenster:
Das Haus wurde verklinkert. Es wurde an vielen (allen?) Fenstern vergessen, die Z-Folie, die das Regenwasser ableiten soll, einzubauen. Bei einem Erker, wo es möglich war, die Z-Folie nachträglich einzubauen, weil das Dach die betreffenden Klinkersteine kaschiert, wurde das Problem behoben. Jedoch existieren zwei Fenster im Obergeschoss, wo bei tagelangem Schlagregen kleinere Mengen an Regenwasser in das Haus eindringen. Nach Meinung des Bauträgers ist es hier nicht mehr möglich, ohne die Klinkerfassade optisch anzugreifen, die Z-Folie einzubauen.
3. Innenputz
Die Qualität des Innenputzes ist an manchen Stellen schlecht. Die Reinigungstür des Schornsteins wurde z.B. komplett mit eingeputzt. Nachdem wir diese herausgeschnitten hatten, wird sie nun mit einer selbst gekauften Reinigungstür kaschiert. Der Putz wirft, je nachdem wie das Licht kommt, Blasen. Da wo der Maler nicht stundenlang gespachtelt hat, ist es optisch grenzwertig (zum Glück hauptsächlich nur im Obergeschoss).
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Ich bin mir nicht sicher, wie viel Geld man pauschal für diese Sachen von der Schlussrate abziehen kann. Mir ist bewusst, dass sich über das Forum hier bestenfalls nur eine grobe Richtung abschätzen kann. Dies würde mir aber schon genügen. Man muss schon sagen, dass der Bauträger immer bemüht war, die Mängel zu beseitigen. Jedoch sind die oben aufgeführten Mängel meiner Meinung nach von Dauer. Hier lässt sich nur noch der Schaden in Grenzen halten. Deswegen denke ich, ist es gerechtfertigt von der Schlussrate die Wertminderung der jeweiligen Gewerke einzubehalten. Wir reden bei der Schlussrate von ca. 8000 €.
Vielen Dank. Ich hoffe, man kann meine Ausführungen nachvollziehen. Wenn nicht, fragt doch bitte.
ich habe bereits im April 2018 ein neues Einfamilienhaus bezogen.
Insgesamt sind wir mit dem Hausbau zufrieden gewesen. Natürlich gibt es aber auch immer ein paar Sachen, die nicht so gut abgelaufen sind bzw.
hier und da entstehen auch Baumängel. Da wir noch eine Schlussrate beim Hausbauunternehmen haben, möchten wir diese durch Baumängelvergütung reduzieren.
Ich wollte mich einmal im Forum erkundigen, wie viel Geld ca. einbehalten werden kann bei den Baumängeln, die ich im folgenden schildern werde.
1. Schornstein:
Bei uns wurde ein Schornstein der Marke "plewa" verbaut. Leider wurde vergessen, den Kondensatauslauf ordentlich anzuschließen. Sodass es bei Benutzung des Kamins dazu kommen kann, dass das Wasser an der Tapete entlang läuft und hässliche Flecken hinterlässt. Darüber hinaus setzt der Kondensatauslauf im Flur optisch keine schönen Akzente. Das Bauunternehmen hat darauf reagiert, an der Tapete Fliesen eingebaut, so dass zumindest das Problem mit den Flecken gelöst wurde. Wobei dies natürlich nur eine optische Behebung des Problems ist. Das eigentliche Problem, dass der Schornstein nicht richtig angeschlossen wurde, lässt sich nicht beheben.
2. Z- Folie Fenster:
Das Haus wurde verklinkert. Es wurde an vielen (allen?) Fenstern vergessen, die Z-Folie, die das Regenwasser ableiten soll, einzubauen. Bei einem Erker, wo es möglich war, die Z-Folie nachträglich einzubauen, weil das Dach die betreffenden Klinkersteine kaschiert, wurde das Problem behoben. Jedoch existieren zwei Fenster im Obergeschoss, wo bei tagelangem Schlagregen kleinere Mengen an Regenwasser in das Haus eindringen. Nach Meinung des Bauträgers ist es hier nicht mehr möglich, ohne die Klinkerfassade optisch anzugreifen, die Z-Folie einzubauen.
3. Innenputz
Die Qualität des Innenputzes ist an manchen Stellen schlecht. Die Reinigungstür des Schornsteins wurde z.B. komplett mit eingeputzt. Nachdem wir diese herausgeschnitten hatten, wird sie nun mit einer selbst gekauften Reinigungstür kaschiert. Der Putz wirft, je nachdem wie das Licht kommt, Blasen. Da wo der Maler nicht stundenlang gespachtelt hat, ist es optisch grenzwertig (zum Glück hauptsächlich nur im Obergeschoss).
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet. Ich bin mir nicht sicher, wie viel Geld man pauschal für diese Sachen von der Schlussrate abziehen kann. Mir ist bewusst, dass sich über das Forum hier bestenfalls nur eine grobe Richtung abschätzen kann. Dies würde mir aber schon genügen. Man muss schon sagen, dass der Bauträger immer bemüht war, die Mängel zu beseitigen. Jedoch sind die oben aufgeführten Mängel meiner Meinung nach von Dauer. Hier lässt sich nur noch der Schaden in Grenzen halten. Deswegen denke ich, ist es gerechtfertigt von der Schlussrate die Wertminderung der jeweiligen Gewerke einzubehalten. Wir reden bei der Schlussrate von ca. 8000 €.
Vielen Dank. Ich hoffe, man kann meine Ausführungen nachvollziehen. Wenn nicht, fragt doch bitte.