Danke für den Link.
Und Du findest jetzt nicht das es sich widerspricht bzw.unlogisch ist? Wie soll das gehen? Konstruiere mal bitte für mich einen theoretischen Fall mit einem Neubauvorhaben, wie es der des TEs ist. Ich bekomme es nicht hin.
Hier nochmal der Text:
Sie können bis spätestens zum 31.12.2023 einen Antrag auf Baukindergeld stellen, wenn Sie zwischen dem 01.01.2018 und 31.12.2020 Ihre Wohnimmobilie gekauft oder die Baugenehmigung erhalten haben. Stichtag beim Kauf ist die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag innerhalb der ersten drei Monate nach Einzug stellen. Das Einzugsdatum steht auf Ihrer Meldebestätigung.