Jetzt kommen die Knüppel aber von allen Seiten...
Warum? Welche Vorteile hätte es? Z.B. bei Lastenfreiheit die Mieteinkünfte zum Grenzsteuersatz versteuern und noch die Bewirtschaftungskosten drauflegen?
Zu dem Zeitpunkt wo die Immobilie tatsächlich lastenfrei ist, muss man die Situation neu bewerten. Keiner weiß wie sich bis dahin die Mieterträge entwickeln - tendenziell werden sie weiter steigen... Je nach Lage auch überproportional zu den Bewirtschaftungskosten.
Im Übrigen unterliegen mittlerweile leider nahezu alle (attraktiven) privaten AV-Möglichkeiten der nachgelagerten Besteuerung.
M. E. ist die Situation frühestens mit Lastenfreiheit bzw. spätestens mit Renteneintritt neu zu bewerten.
Abgesehen von der finanziellen Seite sehe ich mich bspw. einfach nicht als Vermieter. Ich habe schlicht keine Lust auf den Stress, der entstehen kann, deswegen würde ich das auch niemandem als bessere Alternative empfehlen - und schon gar nicht ohne Beratung durch einen Experten.
Ich empfehle hier gar nichts. Das ist eine Mentalitätsfrage, die jeder für sich selbst beantworten muss. Über diese Alternative sollte man aber m. E. zumindest einmal nachdenken.
Eine einzelene Immobilie mit einer einzlenen Wohneinheit zu vermieten ist risikoreich. Mietausfälle, Sanierungen, Reparaturen usw. hauen voll rein.
Vermietungsrisiko? Wird in die Miete eingepreist. Ansonsten gilt Lage, Lage, Lage... Wir haben Bekannte die eine ETW in einer echt beschissenen Lage ihr Eigentum nennen und trotzdem seit 25 Jahren noch keinen Monat Mietausfall zu beklagen haben. Wenn man die Bude nicht vollkommen runterwirtschaftet, wird man sie immer vermietet bekommen.
Bzgl. Sanierungen und Reparaturen bildet man eine Rücklage - wie man es auch für das eigene Einfamilienhaus tut. Da die Doppelhaushälfte aktuell selbst genutzt ist, wird sie sicherlich in einem guten Zustand sein und in den nächsten Jahren keine hohen Investitionen notwendig machen.
Welche Vorteile hätte es?
Für mich hat es den klaren Vorteil, dass ein Vermögensaufbau ohne nennenswerten eigenem Anteil möglich ist. Außerdem bin ich der Meinung, dass man seine AV möglichst breit aufstellen sollte. Meiner Meinung nach sollte jeder - der die finanziellen Möglichkeiten besitzt - neben der gesetzlichen AV auch eine bAV, einen Renten-Fondssparplan und eigen sowie fremd genutztes Wohneigentum besitzen.
Wenn der Threadersteller schon schreibt, dass der Verkauf der Doppelhaushälfte notwendig ist um ein Einfamilienhaus kaufen/bauen zu können, dann kann das nur auf eine zu geringe monatliche Überdeckung zurückzuführen sein. Und hier
kann doch die Fremdvermietung helfen (abhängig Restschuld, anfängl. Tilgung, ggf. zukünftig erzielbarer Miete etc.)...