Hausbau unverheiratetes Paar

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Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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P

perlenmann

Bei einer Finanzierung muss ja nicht jeder 50% einzahlen, sondern man kann entsprechend des Gehaltes zu beitragen.
Kommt es aber zur Trennung, dann stehen beide in der Finanzierung und beide müssen diese bedienen!

Ich habe einen hohen Eigenkapital Anteil in die Finanzierung mit eingebracht. Daher haben wir die Eintragung im Grundbuch im Verhältniss eingetragen.
50% Finanzierung für meine Frau und 50% Finanzierung + Eigenkapital Anteil für mich.

So muß meine Frau nicht von "meinem" Haus reden. Bleibt die Ehe bestehen ist es eh wurscht wem es gehört, sollte es zur Trennung kommen, behalte ich meinen Eigenkapital Anteil und meine Frau hat ihren Anteil der Finanzierung entweder mit zutragen oder wenn abbezahlt ausgezahlt zu bekommen.

Letztlich müßt ihr eine Lösung für euch finden. Die müßt ihr untereinander abklären.
 
Der Da

Der Da

Schwierige Entscheidung. Wurde den über Heiraten nie gesprochen ? Nach 6 Jahren sollten man genug getestet haben.
Man kann nie genug testen... wir haben 15 Jahre getestet

@ Dandan... was ist, wenn das Geld beim Bau nicht reicht.... und wahrscheinlich wirds teurer als man vorher denkt.... geht ihr dann an deine Reserven ?

Sowas muss dann auch betrachtet werden.

Wiso muss denn jetzt gebaut werden? Die Situation ist doch für beide nicht gut. Wiso diese Gütertrennung erzwingen. Lebt beide in Miete und gut ist es.
 
Y

ypg

Kommt es aber zur Trennung, dann stehen beide in der Finanzierung und beide müssen diese bedienen!
Nicht beide müssen bedienen, es muss grundsätzlich bedient werden. Da ist es der Bank egal, von welchem Konto, normalerweise nennt man ein Referenzkonto zur Abbuchung.
Nur sind beide in der Verantwortung! Kleine Unterschiede, die aber jetzt die Situation nicht ändern.

Ich kann mir vorstellen, dass der Freund ein Problem mit der 50/50 Eintragung im Grundbuch hat, wenn er das Grundstück stellt
 
N

Naddl

Nicht beide müssen bedienen, es muss grundsätzlich bedient werden. Da ist es der Bank egal, von welchem Konto, normalerweise nennt man ein Referenzkonto zur Abbuchung.
Nur sind beide in der Verantwortung! Kleine Unterschiede, die aber jetzt die Situation nicht ändern.

Ich kann mir vorstellen, dass der Freund ein Problem mit der 50/50 Eintragung im Grundbuch hat, wenn er das Grundstück stellt
Genau das hatte ein Freund bei uns... Grundstück von den Eltern.. Haus gemeinsam gebaut, jeder also 1/2 im Grundbuch. Dann Trennung (sie waren nicht verheiratet) und sie hat sich auszahlen lassen WEIL sie steht ja im Grundbuch und hat daher ein Anrecht darauf. Daher wäre ich genau bei so einer Konstellation sehr vorsichtig. Ist natürlich nur von Vorteil für die Frau bzw. denjenigen dem das Grundstück eigentlich nicht gehört. Wie gesagt, ich will nicht alle über einen Kamm scheren ......

Grüße
 
D

Dandan

Liebe Dandan,

dann geht zu einem Fachanwalt für Familienrecht, die beraten euch genau so wie ihr es benötigt. Dann steht einer sauberen Lösung nichts im Weg und du musst dir nicht unnötig den Kopf zerbrechen was wäre wenn Aber gut das ihr euch da vorher Gedanken macht!!

VG
Naddl
Das war doch ein schönes Schlusswort, Naddl.

Genau das werden wir auf jeden Fall machen. Ist nicht das schönste Thema, aber was muss, dass muss!

Vielen Dank für die vielen Anregungen in euren Beiträgen!
 
P

perlenmann

@ypg: Ja und, wenn beide drin stehen müssen auch beide bedienen. Oder meinst Du im Trennungsfall wird dann weiterhin derjenige mit dem niedrigeneren Einkommen auch nur ne niedrigen Anteil der Tilgung leisten?
 
Zuletzt aktualisiert 29.12.2024
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