f-pNo
Hier, wie überall btw., gilt: "des Brot ich eß, des Lied ich sing"
Wenn Du dieser Versicherung zustimmst, dann muß Dir bewußt sein, ist der Gutachter in erster Linie seinem Auftraggeber - der Versicherung - verpflichtet. Währenddessen der Gutachter, welcher von Dir beauftragt wird, allein Dir verpflichtet ist.
Vlt. kannst Du einen Kompromiss dergestalt finden, daß die Versicherung Deinen Gutachter verpflichtet? Zahlen mußt Du so oder so
Liebe Grüsse, Bauexperte
Hallo Bauexperte,
vielen Dank für die Antwort. Hilft mir weiter.
Zu dem zitierten Teil mal noch mal eine Rückfrage:
Du meinst mit der Aussage, denke ich, die "Begutachtung" innerhalb der Gewährleistungsfrist. Denn wenn da etwas festgestellt/bestätigt wird, muss die Versicherung die Kosten für die Schadensbehebung übernehmen.
Ich denke aber, dass genau dies der Grund sein dürfte, weshalb der Gutachter innerhalb der Bauphase besonders genau hinschauen wird. Denn wenn er von vornherein Fehler verhindert / Fehler in der Entstehungsphase beheben lässt, entstehen in der Gewährleistungsphase (5 Jahre) keine potenziellen Schadensfälle für die Versicherung.
Übersehe ich hier etwas? Oder bin ich zu blauäugig?
Unabhängig davon habe ich meinen Versicherungsmakler mal gefragt, inwiefern er diese Art Versicherung auch für die Baufirma (ggf. günstiger / mit mehr Leistungen) anbieten kann. Er soll sich auch erkundigen, wie häufig die Versicherung den Gutachter herausschicken würde (1 x / 5 x / 7 x).