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ViktorNatalie
Leider haben wir so etwas nicht gemacht.Habt Ihr Euch eine Bauherrenversicherung geholt?
Wenn Ja, an Versicherung wenden und die machen lassen
Wir haben eine Rechtsschutzversicherung, und wenn es mit der Fristsetzung nicht fruchtet, dann wenden wir uns sicher an einen Anwalt.
Habe jetzt folgendes zusammen gereimt, bitte sagt mir eure Meinung dazu:
" Sehr geehrter Herr xxx,
laut unseren Vertrag wurde uns eine Bauzeit von 12 Monaten ab Betonieren der Bodenplatte garantiert. Die Bodenplatte wurde am 10.08.2012 gegossen.
Nun sind bereits 13 Monate vergangen und es sind noch Restarbeiten zu erledigen. Den größten Teil macht die nachträgliche Dämmung des Kellerbereichs. Dies begann am 17.07.2013 und ist bis heute noch nicht fertiggestellt. Dadurch werden andere Gewerke, die ihre Arbeiten noch zu Ende führen sollten behindert.
Wir fordern Sie hiermit auf alle Restarbeiten unverzüglich, spätestens bis zum 22.08.2013 zu beenden. Andernfalls sind wir gezwungen von unserem Recht der Vertragsstrafe Gebrauch zu machen."