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Wastl
Mich wundert die Antwort des Bauamts. Von einer serviceorientierten Gemeinde hätte ich erwartet, dass mehr Inhalt kommt.
Bei uns ist die Zufahrt bei Eckgrundstücken zu 95% festgelegt. d.h. die Anwohner dürfen NICHT frei entscheiden an welcher Straße sie ihr Grundstück erschließen, sondern müssen das vorgegebene wählen.
Gerade wegen Bordsteinabsenkungen, öffentlichen Parkflächen und städtebaulichen Gestaltungen wird dies immer mehr reglementiert.
Gehört die westliche Straße auch zum Baugebiet (Bebauungsplan), oder nur die südliche?
Hast du einen Link zum Bebauungsplan? Vielleicht finden wir ja eine Festsetzung dazu? Wenn nichts vorhanden ist, bist du erst mal frei zu wählen - bis der Gemeinde auffällt, dass sie hier eine Vorgabe vergessen haben und den Bauantrag eventuell ablehnen,...
Bei uns ist die Zufahrt bei Eckgrundstücken zu 95% festgelegt. d.h. die Anwohner dürfen NICHT frei entscheiden an welcher Straße sie ihr Grundstück erschließen, sondern müssen das vorgegebene wählen.
Gerade wegen Bordsteinabsenkungen, öffentlichen Parkflächen und städtebaulichen Gestaltungen wird dies immer mehr reglementiert.
Gehört die westliche Straße auch zum Baugebiet (Bebauungsplan), oder nur die südliche?
Hast du einen Link zum Bebauungsplan? Vielleicht finden wir ja eine Festsetzung dazu? Wenn nichts vorhanden ist, bist du erst mal frei zu wählen - bis der Gemeinde auffällt, dass sie hier eine Vorgabe vergessen haben und den Bauantrag eventuell ablehnen,...