also 3 verschiedene Zinsbindungslaufzeiten :rolleyes:
in 5 Jahren wollt ihr die ETW verkaufen? Wohnt ihr da selbst? sind nach 5 Jahren die 10 Jahre um? in der Zwischenzeit (nach einzug ins Einfamilienhaus) soll die Wohnung vermietet werden?
ich würde dann vielleicht auch in den Bereich gehen: 10 Jahre + 20 Jahre, auch wenn ihr dann quasi nach den 10 Jahren an die VR Bank gebunden seid, da die durch die Schwäbisch Hall den 1. Rang weiter blockieren werden (bis 20 Jahr) und somit uninteressant für einen Bankwechsel.
Klar, die 20 Jahre kann man vorzeitig kündigen (10 Jahre nach Vollauszahlung + 6 Monate Kündigungsfrist) aber wenn das das Ziel wäre, würde ich eh keine 20 Jahre machen.
wenn die Angebote gut sind, dann macht 10+20 Jahre. Ggf. macht Euch die VR Bank für die 150 TEUR (KfW + die 5 Jahre) dann gutes Angebot, das unter den KfW Konditionen liegt (ich gehe von dem Wohneigentümerprogramm?) und das könnt ihr auf ein Schlag in 10 Jahren ablösen aus dem Verkauf. Außerdem bei der KfW gibt es keine Sondertilgungsmöglichkeit, bei den VR Vertrag dürft ihr es dabei haben. Von daher, überlegen...