C
Carl1985
Hallo zusammen,
wir haben 2020 ein Haus gekauft, Baujahr 2015. Nun musste ich feststellen, dass die vorhandene Terrasse so nicht im Bebauungsplan hinterlegt ist.
2017 wurde die Terrasse erweitert um ca 2m bis an die Grundstücksgrenze des Nachbarn. Außerdem wurde sie überdacht.
ich habe mit der Verkäuferin gesprochen, sie haben das damals mit dem damaligen Nachbarn mündlich abgesprochen und bestätigen lassen. Inzwischen wohnt im Nachbarhaus jemand anderes.
Ihnen war damals bewusst, dass die Erweiterung der Terrasse so nicht „legal“ war.
Im Moment verstehen wir uns sehr gut mit dem neuen Nachbar, die Terrasse war noch nie ein Thema. Dennoch beschäftigt mich das Thema und wollte gerne eure Meinung wissen:
- Würdet ihr irgendwie aktiv werden?
- Haftet die Verkäuferin im Falle eines Rückbaus?
- Würdet ihr versuchen, das nachträglich im Grundbuch hinterlegen zu lassen? (Nach Einigung mit Nachbar)
- Oder einfach keine Pferde scheu machen?
Liebe Grüße aus Böblingen
Carl
wir haben 2020 ein Haus gekauft, Baujahr 2015. Nun musste ich feststellen, dass die vorhandene Terrasse so nicht im Bebauungsplan hinterlegt ist.
2017 wurde die Terrasse erweitert um ca 2m bis an die Grundstücksgrenze des Nachbarn. Außerdem wurde sie überdacht.
ich habe mit der Verkäuferin gesprochen, sie haben das damals mit dem damaligen Nachbarn mündlich abgesprochen und bestätigen lassen. Inzwischen wohnt im Nachbarhaus jemand anderes.
Ihnen war damals bewusst, dass die Erweiterung der Terrasse so nicht „legal“ war.
Im Moment verstehen wir uns sehr gut mit dem neuen Nachbar, die Terrasse war noch nie ein Thema. Dennoch beschäftigt mich das Thema und wollte gerne eure Meinung wissen:
- Würdet ihr irgendwie aktiv werden?
- Haftet die Verkäuferin im Falle eines Rückbaus?
- Würdet ihr versuchen, das nachträglich im Grundbuch hinterlegen zu lassen? (Nach Einigung mit Nachbar)
- Oder einfach keine Pferde scheu machen?
Liebe Grüße aus Böblingen
Carl