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Aber da sind wir zum Glück ja nicht. Das Thema könnten wir hier abhaken, bevor es irritieren kann.In den USA zahlt die Provision normalerweise der Verkäufer.
Zum Glück braucht man nicht jedem Makler eine Unterschrift geben, um nur ein Exposé zu bekommen. Die Unterschrift leistet hier immer noch der Vertragspartner. Indem man das Angebot annimmt, kommt ein „Vertrag„ zustande. Das sollt normalerweise in seinem Online-Exposé als Fußnote stehen, dass man bei Klick einverstanden ist mit Blabla bla.
Wenn man das Angebot eines Supermarkt, Geschäft oder Online-Geschäft (ob gewerblich oder privat) annimmt, hat man auch einen Vertrag, der tatsächlich auch bindend ist. Jeder beruft sich auf sein Rückgabe- oder Widerrufsrecht, aber keiner beschäftigt sich mit dem Kaufprozess an sich und deren Rechte des Geben und Nehmens.