F
fstahl
Hallo zusammen,
wir sind aktuell an dem Kauf einer Doppelhaushälfte in Berlin interessiert. Jedoch sind noch einige Fragen offen, bei deren Klärung ich gerne auf eure Hilfe zurückgreifen würden.
Zur Situation:
Das Haus hat uns gefallen, was wir auch nicht unbedingt verborgen haben.Die Verkäuferin wollte gleich nach der Besichtigung eine Unterschrift auf einer Reservierungsvereinbarung (inkl. einer Anzahlung von 1% des Kaufpreises) von uns haben. Ich habe sie um etwas Bedenkzeit gebeten und wir haben uns verabschiedet. Ein spontaner Hauskauf?!? Nein danke....
In den Unterlagen, die Sie uns zusammen mit der Reservierungsvereinbarung, den Grundrissen und dem Musterkaufvertrag zur Verfügung gestellt hat, ist auch eine Baubeschreibung enthalten.
In dieser Baubeschreibung steht wortwörtlich:
- "Die Bauausführung berücksichtigt die einschlägigen DIN- und baurechtlichen Vorschriften (...)".
Darüber hinaus gibt es einige Infos zu den einzelnen Bauabschnitten/-elementen (Erdarbeiten, Gründung, Keller, Dach, Fenster, Türen usw.) Eine detaillierte Darstellung, wo im Haus welches Material genutzt, fehlt jedoch (Steine für die Wände, Rohre, Elektroleitungen, Thermieanlage uws.). Von welchen DIN-Vorschriften die Rede ist, erfährt man in den Unterlagen nicht mehr.
Damit ich vor einem Kauf die Unterlagen einem Fachmann zeigen kann, habe ich die Verkäuferin nach einer Baudetailplanung und allen im Musterkaufvertrag genannten weiteren beurkundeten Dokumenten gefragt. Ich dachte, ich zeige die Unterlagen a) einem Anwalt und b) einem Ingenieur. Dann weiß ich, ob der Kaufvertrag auch keine Fallstricke enthält und der Kaufpreis anhand des eingesetzten Materials auch einigermaßen angemessen ist.
Die Verkäuferin meinte jedoch, dass sie mir diese Unterlagen erst nach Unterzeichnung des (Kauf-)Vertrages (LOL?) geben wird.
Ihre Begründung: es handelt sich NICHT um einen Werkvertrag, sondern um einen Bauträgervertrag nach der Makler- und Bauträgerverordnung.
UND O-TON: "Wenn Sie so anfangen, dann vergeht mir wirklich die Lust Ihnen das Haus zu verkaufen. Sie stehen dann bestimmt ständig auf der Matte und wollen den Bau überwachen."
Wir haben uns freundlich verabschiedet uns sind, ohne ein weiteres Wort zu wechseln, gegangen.
Wer kauft ein Haus für eine halbe Million, ohne zu wissen, was da drin steckt?
Ist das normal, dass der Bauträger die Unterlagen erst nach der Unterzeichnung eines Vertrages aushändigt? Da kauft man doch die Katze im Sack!?!
Und was ist mit ihrer Begründung Bauträgervertrag vs. Werkvertrag?
Vielen Dank im Voraus
wir sind aktuell an dem Kauf einer Doppelhaushälfte in Berlin interessiert. Jedoch sind noch einige Fragen offen, bei deren Klärung ich gerne auf eure Hilfe zurückgreifen würden.
Zur Situation:
- Wir möchten eine Doppelhaushälfte von einem (relativ kleinen) Bauträger kaufen, über den man nicht allzu viele Infos im Netz findet.
- Die Doppelhaushälfte ist Teil einer größeren Anlage (bestehend aus zwei Bauabschnitten) im Süden von Berlin/an der Grenze Brandenburg.
- Der erste Bauabschnitt befindet sich gerade im Abschluss. Das Haus, das wir kaufen möchten, befindet sich im zweiten Bauabschnitt und ist gerade im Bau.
Das Haus hat uns gefallen, was wir auch nicht unbedingt verborgen haben.Die Verkäuferin wollte gleich nach der Besichtigung eine Unterschrift auf einer Reservierungsvereinbarung (inkl. einer Anzahlung von 1% des Kaufpreises) von uns haben. Ich habe sie um etwas Bedenkzeit gebeten und wir haben uns verabschiedet. Ein spontaner Hauskauf?!? Nein danke....
In den Unterlagen, die Sie uns zusammen mit der Reservierungsvereinbarung, den Grundrissen und dem Musterkaufvertrag zur Verfügung gestellt hat, ist auch eine Baubeschreibung enthalten.
In dieser Baubeschreibung steht wortwörtlich:
- "Die Bauausführung berücksichtigt die einschlägigen DIN- und baurechtlichen Vorschriften (...)".
Darüber hinaus gibt es einige Infos zu den einzelnen Bauabschnitten/-elementen (Erdarbeiten, Gründung, Keller, Dach, Fenster, Türen usw.) Eine detaillierte Darstellung, wo im Haus welches Material genutzt, fehlt jedoch (Steine für die Wände, Rohre, Elektroleitungen, Thermieanlage uws.). Von welchen DIN-Vorschriften die Rede ist, erfährt man in den Unterlagen nicht mehr.
Damit ich vor einem Kauf die Unterlagen einem Fachmann zeigen kann, habe ich die Verkäuferin nach einer Baudetailplanung und allen im Musterkaufvertrag genannten weiteren beurkundeten Dokumenten gefragt. Ich dachte, ich zeige die Unterlagen a) einem Anwalt und b) einem Ingenieur. Dann weiß ich, ob der Kaufvertrag auch keine Fallstricke enthält und der Kaufpreis anhand des eingesetzten Materials auch einigermaßen angemessen ist.
Die Verkäuferin meinte jedoch, dass sie mir diese Unterlagen erst nach Unterzeichnung des (Kauf-)Vertrages (LOL?) geben wird.
Ihre Begründung: es handelt sich NICHT um einen Werkvertrag, sondern um einen Bauträgervertrag nach der Makler- und Bauträgerverordnung.
UND O-TON: "Wenn Sie so anfangen, dann vergeht mir wirklich die Lust Ihnen das Haus zu verkaufen. Sie stehen dann bestimmt ständig auf der Matte und wollen den Bau überwachen."
Wir haben uns freundlich verabschiedet uns sind, ohne ein weiteres Wort zu wechseln, gegangen.
Wer kauft ein Haus für eine halbe Million, ohne zu wissen, was da drin steckt?
Ist das normal, dass der Bauträger die Unterlagen erst nach der Unterzeichnung eines Vertrages aushändigt? Da kauft man doch die Katze im Sack!?!
Und was ist mit ihrer Begründung Bauträgervertrag vs. Werkvertrag?
Vielen Dank im Voraus