Hauskauf - Welche Finanzierungskonditionen sind zu erwarten?

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S

Sondelgeher12

Hol dir doch von der Bank eine Finanzierungsbestätigung, so haben wir es immer gemacht....Diese könntest du dem Verkäufer dann vorlegen....die genauen Konditionen des Darlehens kannst du dann mit der Bank später genau sondieren....
 
R

rpc

Moin
Danke für eure Zahlreichen Tipps!!

Morgen habe ich schon 2 Termine ergattern könnten, bei einer Bank und einem Versicherer.

Ich lass es mir morgen einfach mal ausrechnen. Ergebnisse kann ich ja bestimmt mal posten. Bestimmt hat der ein oder andere mehr Erfahrung was sinnvoller ist.

Bausparvertrag mit sofortiger Auszahlung auflösen möchte ich eigentlich nicht, den da fallen 2 % Strafzins an. Wenn dann würde ich eine Zwischenfinanzierung anpeilen, wenn die nicht mehr als die 2 % verschlingt.
Ansonsten klingt Bausparvertrag Teilen am sinnvollsten, muss ich aber mit der Bausparkasse reden, wie die Möglichkeit damit besteht meine Eigenkapital-Quote "aufzupumpen".
Ein Termin der beiden ist da auch morgen.

Ja die Finanzierungsbestätigung benötige ich für Makler, die andere Partei ebenso.
Wer schneller eine bringt "gewinnt"
Benötige erst mal zumindest eine bestätigte Finanzierung um weiter ins Detail zu gehen mit dem Verkäufer, welche Finanzierung ich dann nehme ist ja egal.
 
R

rpc

Habe noch eine Frage:

Passt jetzt nicht ganz in die Finanzierungsecke ( teilweise schon ) aber vielleicht kann mir da auch schnell jemand weiterhelfen, der meine Thema liest.

Habe heute mit dem Makler telefoniert, habe ihm meine Entscheidung mitgeteilt, das ich das Haus kaufen möchte.
Er meinte, das der Verkäufer noch keine Wohnung hat, wo er einziehen kann, noch etwas Zeit benötige bis er aus dem Haus auszieht. Auch aufgrund seiner persönlichen Situation auf die ich jetzt aber nicht eingehen möchte.

Wir würden aber den Kaufvertrag schon fertig machen ( zur Sicherheit von beiden ), ich meinte das es mir nichts ausmacht, da ich eh noch mietfrei wohne und noch etwas warten kann. ( über den Stichtag der im Vertrag steht müssen wir uns dann noch einigen )

Wie verhält es sich aber mit der Finanzierung?
Wenn ich z.B. nächste Woche eine Bestätigung erhalte, aber das Geld erst ( nehmen wir mal an ) z.B. im September fließen soll?
Funktioniert das überhaupt? Lässt sich eine Bank darauf ein?


Vielen Dank
 
S

Sondelgeher12

Habe noch eine Frage:


Wie verhält es sich aber mit der Finanzierung?
Wenn ich z.B. nächste Woche eine Bestätigung erhalte, aber das Geld erst ( nehmen wir mal an ) z.B. im September fließen soll?
Funktioniert das überhaupt? Lässt sich eine Bank darauf ein?


Vielen Dank
Ja ist alles möglich....nennt sich Bereitstellungsfrei.....du schliesst jetzt ab, rufst aber erst dann zum Kauf ab.....

Wir haben damals unsere ETW leider etwas länger bewohnen müssen , da das Haus nicht fertig wurde. Haben dem Käufer der ETW dann einfach noch 2 Monate Miete gezahlt , so könntest du es ja auch machen...
 
C

Caspar2020

Wir würden aber den Kaufvertrag schon fertig machen ( zur Sicherheit von beiden ), ich meinte das es mir nichts ausmacht, da ich eh noch mietfrei wohne und noch etwas warten kann. ( über den Stichtag der im Vertrag steht müssen wir uns dann noch einigen )
Wir haben im Dezember 2016 den Notartermin gehabt. Der Kaufvertrag wird ja definieren wann zu bezahlen ist und wann Übergabe stattfindet.

Auflassungsvormerkung und grundbuchliche Sicherung fand vorher statt und wie die ganzen Zettel sind (sprich die Bank hatte ihre Sicherheit).

Die tatsächliche Kaufpreiszahlung war in der letzten Woche im Mai. Am 01. Juni 2017 war übergabe.

Wie verhält es sich aber mit der Finanzierung?
Wenn ich z.B. nächste Woche eine Bestätigung erhalte, aber das Geld erst ( nehmen wir mal an ) z.B. im September fließen soll?
Funktioniert das überhaupt? Lässt sich eine Bank darauf ein?
Klar; bereitstellungs freie zeit ist das Thema. Bei Kauf sind 6 Monate eigentlich Usus.

Miete und ähnliches würde ich nicht anstreben. Das macht es nur rechtlich komplex.
 
F

Fuchur

Aber man könnte den Kaufpreis angemessen reduzieren. Spart auch ein klein wenig Grunderwerbsteuer, aber vermeidet vor allem die Steuer-/Rechtsprobleme eines Mietverhältnisses.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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