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DDH_Owner
Hallo alle zusammen,
ich bin auf dieses Forum gestoßen und habe bis jetzt immer sehr hilfreiche Tipps und Antworten der Community gesehen :)
Meine Frau und ich wollen eine Doppelhaushälfte in Regensburg kaufen und haben nun vom Notar auch bereits einen Kaufvertragsentwurf per Post erhalten. Das Bauunternehmen ist mehr oder weniger für das komplette Neubaugebiet verantwortlich.
Bei uns im Kaufvertrag steht:
"Baubeginn ist geplant für Frühjahr 2018, sobald die Witterung es zulässt. Die Fertigstellung ist geschuldet bis zum Ablauf von 24 Monaten nach Baubeginn".
Im Internet liest man stets, dass man ein fixes bezugsfertiges Datum und eine Vertragsstrafe aushandeln soll. Dies wollte ich nun auch mit dem BU verhandeln, was aber zu keinem Erfolg geführt hatte mit Begründung, dass im Verzug eine Entschädigung im Baugesetzbuch geregelt sei.
Soweit ich es gesehen habe, stimmt das auch so.
Nun zu meinen Bedenken:
Ein "geplanter" Baubeginn für Frühjahr 2018:
1. heißt das etwa, dass es nur "geplant" ist, aber theoretisch der Baubeginn auch im September 2018 (oder übertriebenerweise 2019) starten könnte?
2. Was ist die Definition von Frühjahr? Ist für mich ziemlich dehnbarer Begriff ( Januar - Juni)
Mir ist Punkt 1) insbesondere wichtig. Da wir Finanzierung bei der Bank abschließen und es bereitstellungsfreie Zinszeit von 12 Monaten in der Regel gibt, könnte ich mich ja dumm und dämlich Bereitstellungszinsen zahlen, falls das Bauunternehmen nicht in der Pflicht ist tatsächlich Anfang 2018 zu bauen.
Ich hoffe, ihr könnt mir ein bisschen helfen und eure Meinung dazu geben :)
Vielen Dank schon mal
DHH_Owner (hoffentlich)
ich bin auf dieses Forum gestoßen und habe bis jetzt immer sehr hilfreiche Tipps und Antworten der Community gesehen :)
Meine Frau und ich wollen eine Doppelhaushälfte in Regensburg kaufen und haben nun vom Notar auch bereits einen Kaufvertragsentwurf per Post erhalten. Das Bauunternehmen ist mehr oder weniger für das komplette Neubaugebiet verantwortlich.
Bei uns im Kaufvertrag steht:
"Baubeginn ist geplant für Frühjahr 2018, sobald die Witterung es zulässt. Die Fertigstellung ist geschuldet bis zum Ablauf von 24 Monaten nach Baubeginn".
Im Internet liest man stets, dass man ein fixes bezugsfertiges Datum und eine Vertragsstrafe aushandeln soll. Dies wollte ich nun auch mit dem BU verhandeln, was aber zu keinem Erfolg geführt hatte mit Begründung, dass im Verzug eine Entschädigung im Baugesetzbuch geregelt sei.
Soweit ich es gesehen habe, stimmt das auch so.
Nun zu meinen Bedenken:
Ein "geplanter" Baubeginn für Frühjahr 2018:
1. heißt das etwa, dass es nur "geplant" ist, aber theoretisch der Baubeginn auch im September 2018 (oder übertriebenerweise 2019) starten könnte?
2. Was ist die Definition von Frühjahr? Ist für mich ziemlich dehnbarer Begriff ( Januar - Juni)
Mir ist Punkt 1) insbesondere wichtig. Da wir Finanzierung bei der Bank abschließen und es bereitstellungsfreie Zinszeit von 12 Monaten in der Regel gibt, könnte ich mich ja dumm und dämlich Bereitstellungszinsen zahlen, falls das Bauunternehmen nicht in der Pflicht ist tatsächlich Anfang 2018 zu bauen.
Ich hoffe, ihr könnt mir ein bisschen helfen und eure Meinung dazu geben :)
Vielen Dank schon mal
DHH_Owner (hoffentlich)