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so ist es!
Dabei ist aber der in den letzten Jahren vom Gesetzgeber geforderte zunehmende "Täterschutz" zu berücksichtigen. Das Opfer (der Wohnungsinhaber) wird mit seinen Problemen (Unsicherheit, Angst, psychische Probleme) alleine gelassen. Beim Täter wird investiert, damit ihm bei seiner Tat wenig Unbill passieren kann.